Vergabemindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern gestiegen

2. Oktober 2019

Der Vergabemindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern ist mit Beginn des Oktobers von 9,80 Euro auf 10,07 Euro gestiegen. Er gilt bei allen öffentlichen Aufträgen des Landes und der Kommunen.

„Mecklenburg-Vorpommern hat sich wirtschaftlich gut entwickelt. Die Arbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand seit der Deutschen Einheit. Im Vergleich zum letzten Jahr sind es nach den gerade veröffentlichen Zahlen wieder 5.600 Arbeitslose weniger. Aber wir müssen bei den Löhnen weiter vorankommen“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Mit dem Vergabemindestlohn setzen wir dort, wo wir als Landesregierung direkten Einfluss haben, Anreize für bessere Löhne. Wer einen öffentlichen Auftrag des Landes oder der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten will, muss seinen Beschäftigten bei der Erfüllung mindestens 10,07 Euro zahlen“, so Schwesig.

Die Landesregierung sehe den Vergabemindestlohn als Untergrenze. „Wir müssen zu vergleichbaren Löhnen in Ost und West kommen. Das ist nicht nur aus Sicht vieler Menschen in unserem Land ein besonders drängendes Problem. Es ist in Zeiten eines wachsenden Wettbewerbs um gute Fachkräfte auch wirtschaftlich vernünftig, die Beschäftigten hier im Land gut zu bezahlen“, sagte Schwesig auch mit Blick auf die aktuelle Kritik der Vereinigung der Unternehmensverbände.

Bei der Einführung des Vergabemindestlohns im Jahr 2017 wurde vereinbart, dass dieser einmal jährlich an die Lohnentwicklung angepasst wird. Morgen erfolgt die zweite Anhebung.


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