Der Verbraucherzentrale geht gegen stark erhöhte Fernwärmepreise der Neubrandenburger Stadtwerke (neu.sw) vor und hat eine Sammelklage eingereicht. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind die Preisanpassungsformeln der neu.sw nicht gesetzeskonform. Betroffene können sich nun der Sammelklage anschließen, indem sie sich ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Ein Eintrag dauert nur wenige Minuten und ist kostenlos. Wer sich der Sammelklage anschließt, kann bei Erfolg Geld zurückerhalten.
In den vergangenen Jahren haben die Neubrandenburger Stadtwerke die Entgelte für Fernwärme deutlich angehoben. Das hält der Verbraucherzentrale Bundesverband für unzulässig, weil die Preisformeln nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Mit der Sammelklage soll festgestellt werden: Die erhöhten Entgelte wurden zu Unrecht gefordert und kassiert. Ziel der Klage ist, dass Fernwärme-Bezieher zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.
Wer unsicher ist, ob er bei der Sammelklage mitmachen kann, findet Hilfe auf https://www.sammelklagen.de/verfahren/neusw. Dort bietet die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Online-Klage-Check.
Welcher Preis gilt laut Verbraucherzentrale?
Für den Preis, den neu.sw-Kunden nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zahlen müssen, kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an:
Wenn der Vertrag bis zum 31. Dezember 2021 geschlossen wurde, soll nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands das Gericht klarstellen, dass die danach erhobenen höheren Preise nicht gelten.
Wurde der Vertrag ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen, soll der bei Vertragsbeginn geltende Preis maßgeblich sein. Später vorgenommene Preissteigerungen sollen nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands für unwirksam erklärt werden.
Wie gehen Fernwärme-Kunden der neu.sw vor?
Um von der Sammelklage zu profitieren, sollten folgendes tun:
1. Mit dem Klage-Check online prüfen, ob sie mitmachen können.
2. Den News-Alert der Verbraucherzentrale zur Klage abonnieren, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
3. Sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen.
Informationen zur Sammelklage, den Klage-Check und den News-Alert finden Verbraucher:innen auf https://www.sammelklagen.de/verfahren/neusw






