
Vereinzelt hatten sich Bürger an den Zoll gewandt, weil sie den – zumeist kleinen – Betrag einzahlen wollten, um eine vermeintliche Sendung zu erhalten. Andere hatten schon direkt an die Bundeskasse überwiesen bzw. wollten das Geld persönlich bar bei der Zahlstelle des Hauptzollamtes einzahlen.
Der Zoll rät, bei Erhalt einer solchen Nachricht diese einfach zu löschen. Der Zoll tritt niemals auf diese Art an Paketempfänger heran, schickt Links oder fordert sie zu Zahlungen auf – überdies gibt es in der Kommunikation mit Behörden eine ausreichende Frist um sich ggf. über die Echtheit von Schreiben und Mitteilungen zu informieren.








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