73-Jähriger akzeptiert Freiheitsstrafe für Kindesmissbrauch

29. März 2023

Kein Rechtsmittel eingelegt: Das Urteil gegen einen 73 Jahre alten Mann, der des mehrfachen sexuellen Missbrauchs an seiner Enkelin schuldig gesprochen wurde (WsM berichtete), ist amtlich. Wie „Wir sind Müritzer“ vom zuständigen Gericht erfuhr, hat der Rentner aus Neubrandenburg die Freiheitsstrafe akzeptiert und kein Rechtsmittel gegen seine Verurteilung eingelegt.

Damit muss der 73-Jährige seine Haftstrafe von sieben Jahren nun antreten. Er hatte vor Gericht gestanden, seine damals zwischen 11 und 13 Jahre alte Enkeltochter von Dezember 2020 bis Oktober 2022 in deren Wohnung und später in seiner Wohnung sexuell missbraucht zu haben. Richterin Daniela Lieschke sprach den Senior wegen elf Fällen des sexuellem Missbrauchs – er hatte sich neben sie gelegt, um sich zu befriedigen – und drei Fällen des schweren Missbrauchs in Tateinheit mit Beischlaf unter Verwandten schuldig.

Als besonders verwerflich wurde dabei gewertet, dass der Mann gewusst hatte, dass das Mädchen hätte schwanger werden können. Er hatte trotzdem auf ungeschütztem Geschlechtsverkehr bestanden, was ihm die Richterin besonders ankreidete.

Die Staatsanwältin hatte dem Mann vor allem vorgeworfen, das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Großeltern und einem Enkelkind auf gröblichste Weise ausgenutzt zu haben. Einziger Lichtblick in dem Verfahren: Der Mann hatte dem Mädchen mit seinem umfassenden Geständnis hinter verschlossenen Türen eine Aussage als Zeugin vor Gericht erspart. In einem emotionalen Brief, den die Nebenklägerin vor Gericht verlas, schilderte das Mädchen ihre Gefühlslage und dass sie den Großvater nie wiedersehen wolle.


Kommentare sind geschlossen.