Innenminister Pegel gibt Auskunft zu Ausländerkriminalität

25. April 2024

In der Aktuellen Stunde des Landtags in Schwerin ist gestern die Ausländerkriminalität in MV thematisiert worden. „Mir ist jeder Straftäter und jeder Tatverdächtige einer zu viel, ganz unabhängig davon, welchen Pass dieser besitzt. Insgesamt lässt sich für unser Land Mecklenburg-Vorpommern festhalten, dass wir im Vergleich zu 2022 im Jahr 2023 einen Anstieg der Fälle von 4,7 Prozent zu verzeichnen haben. Hiermit liegen wir deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahl der nicht-deutschen Tatverdächtigen steigt bundesweit auf über 34 Prozent. Auch hier liegen wir in MV im Vergleich mit rund 18 Prozent mehr als deutlich unter dem Durchschnitt. Unter diese Zahlen fallen – so viel muss gesagt sein – alle Nicht-Deutschen, also beispielsweise auch die aus der Europäischen Union“, führt Minister Pegel aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik aus. „Es muss aber auch klar sein: Wer schwere Straftaten begeht oder sich als Dauerkunde der Justiz erweist, muss Deutschland verlassen“, so Pegel.

Die Bundesregierung habe durch Gesetzesänderungen und Rückführungsabkommen Weichen gestellt, um mehr und vor allem schnellere Abschiebungen vornehmen zu können. „Ich bin dankbar für diese Schritte, weil auch wir in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Angelegenheit auf den Bund angewiesen sind. Zur Wahrheit gehört hier aber, dass der Bund insbesondere mit Blick auf die Rückführungsabkommen mit den Ländern, wo wir ein erhöhtes Aufkommen an Fällen haben, endlich liefern muss, um beispielsweise schneller Pass-Ersatzpapiere für Rückzuführende beschaffen zu können“, fordert Innenminister Pegel.

Bis zum 24. April 2024 sind im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) als Landesausländerbehörde für 409 Personen solche Pass-Ersatzbeschaffungen von den kommunalen Ausländerbehörden sowie aus der Zuständigkeit des LAiV zu Passersatzbeschaffungsmaßnahmen angemeldet worden bzw. in der Bearbeitung. Die Ausstellung eines Ausweisersatzes kommt in Betracht, wenn der Ausländer einen Pass oder Passersatz weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann. Die Beschaffung von Passersatzpapieren erfolgt zentralisiert durch das Rückkehrmanagement im Amt für Migration und Flüchtlinge. Verhandlungen um Kooperation mit den Herkunftsländern stellen einen entscheidenden Faktor dar, um effiziente Verfahren zur Identifizierung der ausreisepflichtigen Personen zu etablieren und die Ausstellung von Reisepapieren zu beschleunigen.

Rückführungen bzw. Abschiebungen sind rechtlich durch die Landkreise und kreisfreien Städte um- sowie durchzusetzen. „Mit den neuen rechtlichen Möglichkeiten, die der Bund geschaffen hat, können Asylbewerber, die sich beispielsweise mehrfach einer Abschiebung widersetzt oder entzogen haben, leichter und länger in Abschiebehaft genommen werden“, ergänzt Pegel.

Des Weiteren wurde durch die Gesetzesänderung auf Bundesebene bei den Zeiträumen der Ankündigung im Vorlauf von Abschiebungen oder der Tageszeit von Rückführungen beispielsweise in der späten Nacht mehr Spielraum geschaffen. „Diese Regelungen werden jetzt Stück für Stück ihre Wirkung entfalten und von den Mitarbeitenden in den Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte nach und nach umgesetzt. In diesem Zuge sei auch gesagt, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Ausländerbehörden in den vergangenen Jahren durch den vermehrten Zuzug keinen einfachen Job haben. Deshalb an dieser Stelle auch mein Dank an die Mitarbeiter der Ausländerbehörden für Ihre gute Arbeit“, so Christian Pegel.


6 Antworten zu “Innenminister Pegel gibt Auskunft zu Ausländerkriminalität”

  1. Jana sagt:

    Die Geflüchteten sind Gäste in unserem Land. Wer sich als Gast nicht benehmen kann, hat hier nichts zu suchen. Da sollte man mit der entsprechenden Konsequenz schneller reagieren.

  2. Willy sagt:

    „Wer schwere Straftaten begeht oder sich als Dauerkunde der Justiz erweist, muss Deutschland verlassen“, so Pegel.
    Diese Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

    Die Politik hat es seit mehr als 30 jahren nicht geschafft kriminelle Ausländer- insbesondere auch die mit Migrationshintergrund- abzuschieben. Das ist Fakt.

    Personen die als Flüchtling anerkannt sind, werden auch bei vorliegen schwerster Straftaten, nicht abgeschoben. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist eine Abschiebung verboten. Dazu kommen noch Staatenlose.
    Die Worte des Ministers sind also leeeeeeeeeere Worthülsen.

  3. Stefan sagt:

    Hallo Willy,

    „Die Konvention enthält eine Reihe von Rechten und hebt auch die Verpflichtungen der Flüchtlinge gegenüber ihrem Gastland hervor. Der Eckpfeiler der Konvention von 1951 ist das in Artikel 33 enthaltene Prinzip der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement). Diesem Grundsatz zufolge darf ein Flüchtling nicht in ein Land zurückgeschickt werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit ernsthaft bedroht ist. Dieser Schutz darf nicht von Flüchtlingen in Anspruch genommen werden, die eine Gefahr darstellen oder ein schweres Verbrechen begangen haben.“
    Quelle: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hilfe-weltweit/fluechtlingsschutz/genfer-fluechtlingskonvention

    Übrigens hat jeder Ausländer einen Migrationshintergrund, aber nicht jeder Mitbürger mit Migrationshintergrund ist Ausländer.

    „Im vergangenen Jahr sind nach Kenntnis der Bundesregierung 16.430 Ausländer aus Deutschland abgeschoben worden. Sie hatten sich vor der Abschiebung durchschnittlich etwa zwei Jahre und fünf Monate in Deutschland aufgehalten, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/10520) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10120) weiter hervorgeht.“
    Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-992956

    Ich persönlich finde aber auch, dass die Verfahren verschlankt und beschleunigt gehören.
    Wer schwere Straftaten begeht, muss unverzüglich ausgewiesen werden und nicht noch lange die Justiz und damit auch die Staatskasse, belasten.

  4. Willy sagt:

    #Stefan#
    „Im vergangenen Jahr sind nach Kenntnis der Bundesregierung 16.430 Ausländer aus Deutschland abgeschoben worden.“

    Was wollen Sie damit sagen? Die Zahl alleine sagt gar nichts aus.

    Es sind gerade mal 5 % von denen die 2023 Asyl beantragt haben. Also pinats. Dazu kommen aus den davorliegenden Jahren noch die Zahlen dazu. Also die Asyl beantragt haben.

  5. Stefan sagt:

    Peanuts – zu deutsch Erdnüsse, oder umgangssprachlich Kleinigkeit

    Also haben Sie den Kern der Sache doch richtig erkannt ohne ihn zu sehen:
    Wenn im vergangenen Jahr nicht einmal 5% der, im gleichen Zeitraum angekommenen, Schutzsuchenden ausgewiesen wurden und wir davon ausgehen können, dass es sich bei den 16430 um Personen handelt, welche in einem durchschnittlichen Zeitraum von zwei Jahren und fünf Monaten zu uns kamen, wobei die Betonung auf Durchschnitt liegt, so ist der Anteil derer, die einer Ausweisung bedürfen doch wesentlich geringer als von Ihnen subjektiv empfunden.

    Oder möchten Sie uns schlichtweg mitteilen, dass alle Ankommenden ausgewiesen gehören?

  6. Willy sagt:

    Mein Beitrag bezieht sich auf den Personenkreis der abgeschoben wurde im Verhältnis zu den eingereisten Personen. Und es erschließt sich mir nicht, wie Sie auf eine derartige Fragestellung kommen.

    „Laut Plenarprotokoll des Bundestages 20/124 gab es Ende August 2023 261.925 ausreisepflichtige Personen in Deutschland.“
    Der Ursprungsbeitrag bezog sich ja auf den Ausführungen des Landesinnenminsters zu schwer Kriminell gewordenen Personen mit Migartionshintetgrund.
    Es gibt also noch viel zu tun. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen hat dieser Personenkreis Deutschland zu verlassen. Insofern sehe ich meine Grundrechte verletzt. z.b. das Grundrecht auf uverletzlichkeit der Person. Da diese Personen nicht (freiwillig) Ausreisen, verstoßen diese gegen die Grudordnung der Bundesrepublik Deutschland.

    Damit ist Ihre Fragesteööung völlig daneben.

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