
Armutsgefährdete Paarhaushalte ohne Kinder müssen mit einem Nettoeinkommen von weniger als 1 609 Euro wirtschaften. Paarhaushalte mit einem Kind unter 14 Jahren gelten als relativ einkommensarm, wenn sie über weniger als 1 931 Euro im Monat verfügten. Paarhaushalte mit einem Kind über und einem Kind unter 14 Jahren gelten bis zu einem Nettoeinkommen von 2 468 Euro als armutsgefährdet. Paarhaushalte mit drei kleinen Kindern mussten über ein Nettoeinkommen von mehr als 2 575 Euro verfügen, um nicht als armutsgefährdet eingestuft zu werden. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren lag die Armutsgefährdungsschwelle bei 1 395 Euro.
Die Armutsgefährdungsquote bezeichnet gemäß EU-Definition den Anteil derjenigen Personen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren (Median) Einkommens (Armutsgefährdungsschwelle) der Bevölkerung auskommen müssen. Es wird dann auch von relativer Einkommensarmut gesprochen. Die Armutsgefährdungsquoten wurden hier anhand des mittleren Einkommens der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern berechnet und liegen aufgrund des geringeren Einkommensniveaus im Land etwas niedriger als die Armutsgefährdungsquoten, die auf Grundlage des mittleren Einkommens der bundesweiten Bevölkerung berechnet werden. Bei den dargestellten Ergebnissen handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus.







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