Fähre rammt Schlauchboot: Strafbefehl nach Tod eines Anglers

25. Januar 2022

Die Ostseegewässer zwischen dem Festland und der Insel Rügen sind auch für Angler und Naturfreunde von der Seenplatte immer wieder ein Magnet. Allerdings lauern auch dort Gefahren. So starb im April 2021 ein Angler aus der Region Neubrandenburg, weil ein Fährschiff sein Angelboot gerammt und der Mann dabei einen Arm verlor und starb. Die Justizbehörden haben den Fall juristisch inzwischen abgeschlossen. Wegen fahrlässiger Tötung wurde ein Strafbefehl gegen den Verantwortlichen auf der mehr als 50 Meter langen Fähre verhängt. Der Kapitän muss mehrere tausend Euro zahlen, seine beiden Besatzungsmitglieder bleiben straffrei.

Der Unfall hatte sich zwischen Stahlbrode und Glewitz ereignet. Die Fähre war von einer Werft von Osten her gekommen auf Überführungsfahrt in ihren Heimathafen. Dabei wurde das Schlauchboot gerammt, der 74 Jahre alte Angler vermutlich von einer Schiffsschraube erfasst und verlor einen Arm. Helfer und die Besatzung eines Tonnenlegers, der gerade in der Nähe war, bargen den Verunglückten.

Er wurde schnell durch Rettungskräfte eines Hubschraubers medizinisch versorgt. Doch der Blutverlust war wohl zu hoch – der Rentner starb noch am Unfallort.

Nachdem die Obduktion klar erwiesen hatte, dass der Unfall letztlich die Todesursache für den Angler war, wurde gegen den Schiffsführer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Unklar blieb aber, warum keiner der drei Besatzungsmitglieder das Schlauchboot rechtzeitig gesehen hatte. Es könne aber auch sein, dass der Angler sich verbotenerweise im Fahrwasser aufgehalten habe, dann würde ihn eine Mitschuld treffen.  Nach allem Abwägen erließ die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl – etwa um die 5000 Euro nach WsM Informationen. Dieser ist inzwischen vom Kapitän akzeptiert und damit auch rechtskräftig geworden.


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