MV: Polizei überwacht mehr als 200 Mal Telefone
Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2020 in 211 Fällen Telefone überwacht – nach Angaben des Innenministeriums fast ausschließlich, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. „Diese Maßnahmen werden erst eingesetzt, wenn andere polizeiliche Ermittlungen ausgeschöpft sind und nicht zum Auffinden der gesuchten Personen geführt haben“, sagte Innenminister Christian Pegel und führte weiter aus: „Zudem bedürfen alle Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung. Ordnet eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug selbst an, muss sie unverzüglich eine richterliche Bestätigung einholen.“
Die Datenerhebungen bezogen sich in 31 Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in 147 Fällen auf die Ortung eines Mobiltelefons und in 33 Fällen auf anderweitige Verkehrsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz.
„Die Gesamtfallzahl von 211 Fällen liegt etwas höher als im Vorjahr mit 197 Fällen. Sie ergibt sich aus der Summe der Rufnummern bzw. Rufnummern-Kennungen, die zur Gefahrenabwehr überwacht wurden. Sie ist nicht mit der Anzahl der überwachten Personen gleichzusetzen“, so Christian Pegel.
Hintergrund: Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.