Aktuelle Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks

29. Februar 2024

Im Vorfeld des angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr am morgigen Freitag, 1. März, weist das Bildungsministerium Schüler, Eltern und Lehrkräfte auf die allgemein geltenden Grundsätze bzw. Maßnahmen hin, die bei Ereignissen, die das Unterrichtsgeschehen beeinträchtigen, gelten. Auch die Geschäftsführung der MVVG, die für den ÖPNV an der Mecklenburgischen Seenplatte zuständig ist, rechnet morgen durch den Streik mit Einschränkungen – insbesondere in den Bereichen Waren, Röbel, Stavenhagen und Friedland.
Und das gilt für Schüler:

Schüler sind dann entschuldigt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Kinder oder volljährige Schüler sich selbst an der Schule für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abmelden.  

Grundsätzlich findet der Unterricht in der Schule statt. Schulen entscheiden, in welcher Form sie Unterricht anbieten, ob Präsenz- oder Digitalunterricht. Distanz- bzw. Onlineunterricht wird von der Schule aus gestaltet. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Klasse 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht.  

Wenn Schüler zu dem Zeitpunkt ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Streinks den Praktikumsbetrieb nicht erreichen können, informieren sie darüber die Erziehungsberechtigten, den Betrieb sowie die Schule. Diese Schüler bearbeiten dann die Aufgaben, die über die Lernplattform der Schule zur Verfügung gestellt werden, zu Hause oder nehmen am Onlineunterricht teil.   

Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule.  

Auch die Durchführung von Veranstaltungen am Nachmittag, außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote, wie beispielsweise Sportwettbewerbe und Schulfeste, liegt im Ermessen der Schule.


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