Angeblicher „Mädelsabend“ endet mit Messerattacke – Bewährungsstrafe für betrogenen Lebensgefährten

11. Dezember 2021

Der Ausraster nach dem Seitensprung seiner Lebensgefährtin in seiner Wohnung hat einem Mann aus Strasburg eine Bewährungsstrafe eingebracht. Das Landgericht Neubrandenburg hat dem 46-Jährigen, der geständig war, zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. „Sie können von Glück sagen, dass das Opfer nicht gestorben ist“, sagte Richterin Daniela Lieschke.
Der 46-Jährige wurde aber nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Zudem zahlt er 8000 Euro Schmerzensgeld und soll für alle noch kommenden medizinischen Leistungen, wie auch für die psychischen Behandlungen des Opfers aufkommen.

Seine Frau hatte ihn unter dem Vorwand eines „Mädelsabends“ am Vorabend weggeschickt (WsM berichtete). Die angebliche Freundin war aber eine Facebook-Bekanntschaft aus der Uckermark, die auch im Schlafzimmer übernachtete. Der Verurteilte hatte davon nichts gewusst, nachdem er nachts doch lieber zurückkam aus Rücksicht im Wohnzimmer geschlafen.

Am nächsten Morgen fuhr er wie oft in die Werkstatt. Dazu holte ihm seine Frau noch ein Kleidungsstück aus dem Schlafzimmer, da er ja die Freundin nicht stören sollte. Der Ahnungslose fuhr los, hatte aber einen wichtigen Schlüssel vergessen. Dann kam er zurück und die Frau und ein Mann – die Bekanntschaft – saßen beim Frühstück.

Der Prozess brachte auch das Ergebnis, dass die Frau ihrer neuen Bekanntschaft nicht erzählt hatte, dass sie eigentlich in einer festen Beziehung und in der Wohnung ihres Partners lebte.

Der 46-Jährige habe im „Zustand höchster affektiver Erregung“ gehandelt, sagte eine Gutachterin. Der Verurteilte, der sich beim Opfer auch schon entschuldigt hat, schnappte sich ein Messer, weil er den Mann hinausbefördern wollte. Dabei stach er zu. Beide bemerkten aber anfangs nicht, wie schwer die Verletzungen im Bau und am Rücken waren. Das fiel erst ein paar Minuten nach der Flucht des Mannes auf. Da war es auch höchste Zeit, dass Nachbarn Hilfe holten, wie Ärzte später einschätzten, denn Leber und Darm waren verletzt.

Der Gehörnte konnte auch danach nicht aufhören: Er warf die Frau ebenfalls hinaus, mit einem Fußtritt ins Gesäß. „Das hat ganz schön weh getan“, sagte die Frau. Aber in der Situation habe sie das sogar verstanden. Inzwischen sieht man sich nicht mehr an.

Man sollte sich selbst in solchen Situationen beherrschen, auch wenn der Betrug einer Partnerin einen gerade aus der Bahn wirft, sagte die Richterin. Das sei eine „sehr ungewöhnliche Situation“ gewesen. Allerdings hatte die Frau angegeben, dass der 46-Jährige bereits 2017 einen Seitensprung hatte, aber nicht in der Wohnung.

Foto: Felix Gadewolz


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