Bestechungsfall bei Landesamt: Ob Bewährungsstrafen reichen?

21. Mai 2019

„Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht“, sagt der Volksmund zu mancher kriminellen Tat. Das trifft auch auf einen großen Bestechungsfall in Neubrandenburg zu, der jetzt am Landgericht zu Ende ging.
Und das Urteil dürfte für Diskussionen sorgen: Es gab am Montag Bewährungsstrafen für einen 35 Jahre alten Ex-Mitarbeiter des Landesbetriebs für Bau und Liegenschaften (BBL M-V) und seine Bekannten – einen Zimmermann, der kurzerhand aber auch für Dachdecker-, Glaser oder Maurerarbeiten eingesetzt wurde. Die „Geschäfte“ liefen von 2012 bis 2017 ab.

Der 35-Jährige bekam nun nach umfassendem Geständnis zwei Jahre Haft und der Bekannte 20 Monate Haft, die jeweils für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. Beide sollen jeden Wohnsitzwechsel melden, bekamen auch Bewährungshelfer zugeordnet und sollen insgesamt etwa 540 000 Euro zurückzahlen.

Was war passiert? Wie Innenrevisor des BBL vor Gericht einräumte, gab es Lücken bei der Überwachung des Mannes, der nur für Bundesimmobilien zuständig war und so aus der Überwachung durch das Land anscheinend herausgefallen war. Aber auch der Bund hatte wohl nicht kontrolliert. Der Ex-BBL-Mitarbeiter hatte von 2012 bis 2017 Aufträge so geteilt, dass sie unter 10 000 Euro lagen und er sie allein vergeben konnte. Meist bei der Tollensekaserne in Neubrandenburg, manchmal auch mit Unterschrift eines Vorgesetzten. Davon bekam er dann 10 Prozent Provision. Angebliche Konkurrenzangebote wurden teils fingiert. Einmal wurden Arbeiten  an einem  Dach sogar in vier Abschnitte geteilt.

Dazu kamen ganz erfundene Rechnungen. Insgesamt gab es mehr als 140 Fälle davon, dazu kamen 22 Bestechungsfälle, wobei rund 190 000 Euro flossen. Der Schaden wird auf mehr als 500 000 Euro geschätzt.

Die Korruption fiel nur dadurch auf, weil Bankmitarbeitern hohe Einzahlungen des 35-Jährigen auffielen. So wurde wegen Geldwäsche ermittelt und das ganze Konstrukt flog auf.

Der Landesangestellte gab an, an der Börse riskante Geschäfte gemacht zu haben, wozu er das Geld brauchte. Er habe es schlicht „verzockt“. Das soll sogar am Arbeitsplatz passiert sein. Der Mann hatte den Arbeitsumfang in der Landesbehörde – im Gegensatz zu einem Planungsbüro, wo er vorher gearbeitet hatte – als vergkleichsweise auffällig gering beschrieben.

Kritik an der Überwachung äußerte auch die Staatsanwaltschaft. Man habe es dem Mann zu leicht gemacht. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft wollte angesichts der kriminellen Energie und, um Nachahmer abzuschrecken, auf keinen Fall eine Bewährungsstrafe – auch wenn die Männer erstmals straffällig waren. Sie hatte drei Jahre und zehn Monate Haft für den 35-Jährige und zwei Jahre und sechs Monate Haft für den Einzelunternehmer gefordert.


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