Endlos-Zivilprozess gegen Diestel – Bilanz soll helfen
Der Zivilprozess zwischen Anwalt Mario Genth und seinem ehemaligen Kanzleichef Peter-Michael Diestel (WsM berichtete) geht in die nächste Runde – und wohl auch 2023 dann weiter. Nach der letzten Güteverhandlung, zu der der beklagte Ex-Innenminister per Video zugeschaltet war, hat das Landgericht Neubrandenburg nun ein Teilurteil gefällt, wie ein Landgerichtssprecher gegenüber „Wir sind Müritzer“ mitteilte. So wurde dem Beklagten auferlegt, dass er eine Bilanz seiner damaligen Kanzlei bis zum Ausscheiden des Klägers zum 1. Juli 2017 vorlegen solle.
Wenn diese Bilanz vorliegt – das wird aber nicht vor 2023 sein – soll wieder verhandelt werden. Vielleicht wird das auch Grundlage eines Vergleichs. Denn mit so einem Vergleich hatte Diestel Anfang November ein zweites Verfahren mit einem anderen klagenden Anwalt aus der Region Oberhavel, der auch damals für die Kanzlei tätig war und noch Forderungen an ihn hatte, beenden können.
Der Kläger Genth, der nach eigenen Angaben einst 37,5 Prozent der Gesellschafteranteile an der einstigen Potsdamer Kanzlei hatte, fordert eine Entschädigung und noch weitere Summen – insgesamt rund 280 000 Euro hatte Genth aufgelistet. Das lehnen der Namensgeber der Kanzlei und seine juristische Vertretungen bisher immer rigoros ab. Es habe keine vertraglichen Vereinbarungen von Diestels Seite dazu gegeben.
Nach der Trennung der Anwaltspartner hatte Diestel 2017/2018 seine Potsdamer Kanzlei geschlossen und arbeitet seitdem von seinem Wohnort in Zislow westlich von Malchow aus. Zuletzt trat er weiterhin als Anwalt in einigen Prozessen auf – auch in Neubrandenburg. Im Februar 2023 wird Diestel 71 Jahre alt.
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