Gartenabfälle dürfen in Penzlin nicht mehr verbrannt werden

30. September 2022

Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden seitens der Einwohner hat sich die Stadtvertretung Penzlin bereits im Frühsommer mit dem Thema Verbrennen von Gartenabfällen im März und Oktober beschäftigt. Es wurde beschlossen, beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Allgemeinverfügung zur Untersagung zu beantragen, jetzt rechtskräftig veröffentlicht wurde. Damit gilt in den Monaten März und Oktober, in denen sonst unter besonderen Umständen das Verbrennen von Gartenabfällen gestattet war, ein generelles Verbot zum Verbrennen für die Stadt Penzlin und die Bereiche „Seeblick“ und „Neubrandenburger Chaussee“. Die Verwaltung empfiehlt, den Penzliner Annahmehof zu nutzen, sofern ein Kompostieren auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist.


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