Gericht hört im Leonie-Prozess gegen Mutter vorerst keine Zeugen

8. Dezember 2021

Der Prozess gegen die Mutter der kleinen Leonie  (WsM berichtete) könnte schneller zu Ende gehen, als bisher geplant. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes Neubrandenburg sagte, sind nach der umfangreichen Vernehmung der Mutter vor knapp einer Woche vorerst keine Zeugen geladen worden. Im Gegenteil: Um sich ein vollständiges Bild von der Persönlichkeit der 27 Jahre alten Frau zu machen, will die Kammer am nächsten Prozesstag – am 14. Dezember – die psychiatrische Gutachterin anhören. Das soll aber aus Persönlichkeitsschutz weiter ohne Zuschauer und Zuhörer passieren. Beim gleichen Termin soll anschließend die rechtsmedizinische Gutachterin Britta Bockholdt zu den Verletzungen der Tochter Stellung nehmen und vermutlich zu der Thematik, ob die Mutter damals nach der Rückkehr vom Einkaufen etwas von den Verletzungen bemerkt haben müsste. Das soll ebenfalls hinter verschlossenen Türen erfolgen.

Man müsse auch die Geschwister von Leonie davor schützen, dass sie später Einzelheiten vom Tod ihrer Schwester in den Medien lesen, sagte ein Sprecher. Erst danach soll die Öffentlichkeit wieder zugelassen werden.

Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der Familie in Torgelow in Vorpommern gefunden worden. Der Stiefvater hatte sie schwer misshandelt, so dass sie starb. Der Mann bekam lebenslänglich. Die Angeklagte war damals zu der Zeit einkaufen, wie sie sagte. Als sie zurückkam habe Leonie mit Kühlakkus im Bett gelegen. Die Frau wandte sich wohl ihrem Baby, dass sie mit dem Stiefvater zusammen hat, und dem zwei Jahre alten Bruder Leonies zu.

Bei solchen Verhandlungen werden in der Regel zuerst Zeuge gehört und erst nach dem Abschluss der Zeugenvernehmungen die entsprechenden Gutachter angehört. Das hat den Sinn, dass die Fachfrauen auch mitbekommen, wie die Angeklagte bei den Zeugenvernehmungen reagiert. Insofern könnte es sein, dass das Amtsgericht  am darauf folgenden Prozesstag, dem 21. Dezember, schon zum Ende des Verfahrens kommt. Bisher war das Urteil für Anfang Januar 2022 geplant.

Die Anklage lautet bisher auf „Fahrlässige Tötung durch Unterlassen.“ Sollte es dabei bleiben, könnte es eine Freiheitsstrafe geben. Möglich wäre aber auch eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung.


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