
Man müsse auch die Geschwister von Leonie davor schützen, dass sie später Einzelheiten vom Tod ihrer Schwester in den Medien lesen, sagte ein Sprecher. Erst danach soll die Öffentlichkeit wieder zugelassen werden.
Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der Familie in Torgelow in Vorpommern gefunden worden. Der Stiefvater hatte sie schwer misshandelt, so dass sie starb. Der Mann bekam lebenslänglich. Die Angeklagte war damals zu der Zeit einkaufen, wie sie sagte. Als sie zurückkam habe Leonie mit Kühlakkus im Bett gelegen. Die Frau wandte sich wohl ihrem Baby, dass sie mit dem Stiefvater zusammen hat, und dem zwei Jahre alten Bruder Leonies zu.
Bei solchen Verhandlungen werden in der Regel zuerst Zeuge gehört und erst nach dem Abschluss der Zeugenvernehmungen die entsprechenden Gutachter angehört. Das hat den Sinn, dass die Fachfrauen auch mitbekommen, wie die Angeklagte bei den Zeugenvernehmungen reagiert. Insofern könnte es sein, dass das Amtsgericht am darauf folgenden Prozesstag, dem 21. Dezember, schon zum Ende des Verfahrens kommt. Bisher war das Urteil für Anfang Januar 2022 geplant.
Die Anklage lautet bisher auf „Fahrlässige Tötung durch Unterlassen.“ Sollte es dabei bleiben, könnte es eine Freiheitsstrafe geben. Möglich wäre aber auch eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung.







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