Gerichts-Streit nach Hauskauf in Alt Rehse

17. Februar 2022

Ein Streit um Mängel, die angeblich bei einem Hausverkauf verschwiegen worden sein sollen, beschäftigt derzeit das Landgericht Neubrandenburg. Kläger ist ein Paar aus Alt Rehse, das zu Penzlin gehört. Die Eheleute hatten Ende 2018 ein nach 1990 gebautes Wohnhaus im Westteil des Ortes mit einem Grundstück von 6500 Quadratmeter Fläche gekauft, wie Richter Michael Kücken erklärte. Kaufpreis damals 420 000 Euro. Erst nach dem Kauf wurde den neuen Eigentümern anscheinend bewusst, dass einige Mängel an dem Haus größer sein könnten als anfangs angenommen. So beauftragten sie einen Gutachter, der die Risse im Gemäuer und leichte Fundamentabsenkungen untersuchte.

Dieser fand heraus, dass eine Reparatur etwa 16 600 Euro kosten würde. Dieses Geld wollen die Käufer nun nachträglich vom Verkäufer haben – und verklagten die Familie im Mai 2021.

Der Vorwurf: Der Verkäufer habe die Eheleute damals „arglistig getäuscht.“ Diesen Vorwurf wies die Anwältin der beklagten Familie, die Warenerin Özden Weinreich, vor Gericht zurück. Ihre Mandanten seien auch nicht bereit, sich wegen der Klage auf einen Vergleich einzulassen.

Das Problem liegt in dem Fall darin, dass dem Verkäufer wirklich „arglistiges Verhalten“ nachgewiesen werden müsse, verdeutlichte der Richter. Das sei schwierig. So galt der Mann, der das Haus verkaufte, damals schon als etwas dement. Dieser starb zudem im Februar 2021, also noch deutlich vor der Klage.

Die erwachsenen Söhne, die daraufhin rechtlich verantwortlich wären, haben zu der Zeit nicht mehr in dem Haus gewohnt. Es sei nicht sicher, ob sie von möglichen Mängeln überhaupt gewusst hätten, hieß es. Somit sei ein Nachweis von „arglistiger Täuschung“ sehr schwierig.

Und das wohl wichtigste  Argument: Die beklagten Mängel waren schon bei den Verkaufsverhandlungen sichtbar. Dort war darüber und einen möglichen Preisnachlass wohl nicht gesprochen worden. Eine Gipsplombe, die damals in der Waschküche im Keller angebracht wurde, um weitere Risse und Schäden zu verdeutlichen, habe sich bisher nicht verändert.

Die Kläger schilderte trotzdem vor Gericht, dass ihnen nicht gesagt worden sei, dass es 1994 einen Feuchtigkeitsschaden in dem Haus gegeben hatte. Zudem gebe es immer wieder neue Bauprobleme, zuletzt mit dem Erker. In den fast 40 Ordnern, die ihnen die Verkäufer im Haus über den Bau übergeben hatten, sei man gerade erst wieder auf neue Ungereimtheiten gestoßen. Das sei aber etwas spät, wenn man das Haus schon 2018 gekauft und Anfang 2019 übernommen hat, sagte der Richter.

Die Folgen des Wasserschadens von 1994 waren repariert worden, damals noch für 25 000 D-Mark.

Schlussendlich kamen beide Seiten im Gericht nicht auf einen Nenner. So legte Richter Kücken fest, dass es am 16. März eine Entscheidung in der Zivilprozess-Sache geben soll.

Foto: Illustration


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