Haft-Urteil und Sicherungsverwahrung für Malchower nicht mehr zu kippen

10. Juli 2019

Dieser Prozess offenbarte menschliche Abgründe – aber nun ist das Urteil nicht mehr zu kippen. Der verurteilte Kinder-Sextäter aus Malchow Daniel P. wird die nächsten zehn Jahre auf jeden Fall hinter Gittern verbringen. Wie „Wir sind Müritzer“ aus Justizkreisen in Sachsen erfuhr, sind die Urteile in dem Prozess gegen Daniel P. und eine Mutter der von ihm vergewaltigen Kleinkinder jetzt rechtskräftig geworden (WsM berichtete). Anders als viele Beobachter vermuteten, hat der Verurteilte doch kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Dresdner Landgerichtes eingelegt.
Damit wird der Malchower zehn Jahre Gefängnis komplett hinter sich bringen müssen. Und da wegen der Schwere der Schuld und der Gefährlichkeit des Täters von den Richtern auch Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, könnte P. noch deutlich länger in Haft bleiben. Dazu kommt, dass es weitere Verfahren gegen den 35-Jährigen geben soll.

Der Malchower war wegen schweren sexuellen Missbrauchs von drei Kindern aus Sachsen in Tateinheit mit Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich P. gezielt per Internetchat an alleinerziehende Mütter herangemacht hatte. Den oft von anderen Beziehungen enttäuschten Frauen versprach er viel, Ziel waren jedoch die Töchter – in diesen Fällen im Alter von sieben und vier Jahren sowie einem Jahr. Die beiden Mädchen einer Dresdnerin– die beiden Jüngeren –  vergewaltigte und missbrauchte er mehrfach, auch in einem Urlaub, hieß es bei der Urteilsverkündung. Die Mutter hatte das damals unter dem Einfluss des Mannes geduldet, später aber viel zur Aufklärung beigetragen. Ihre Strafe – 33 Monate Haft wegen Beihilfe – ist nun ebenfalls amtlich.

Ein siebenjähriges Mädchen aus Chemnitz missbrauchte der Malchower ebenfalls, die Mutter bemerkte das jedoch und brach den Kontakt zu dem Mann sofort ab.

Für besonderes Aufsehen sorgte im Zusammenhang mit dem Fall das Amtsgericht in Waren. Als der bereits einschlägig vorbestrafte Malchower dort im September 2018 wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht stand, wurde er ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt. Damals erließ das Gericht aber keinen Haftbefehl. P. legte Rechtsmittel ein und verschwand. Er konnte erst im Oktober in Malchow gefasst werden, weil dann schon wieder ein Haftbefehl wegen der Fälle in Sachsen erlassen und der Mann gezielt gesucht worden war.

Foto: Susan Ebel


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