Immer höherer Einnahmen durch Hundesteuer in MV

4. Juni 2023

Nach Auswertung der vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern erhobenen vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik erreichten die Hundesteuer-Einnahmen der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 einen neuen Höchstwert von 7,2 Millionen Euro. Das waren 2,1 Prozent (+ 148 000 Euro) mehr als 2021. Das Aufkommen aus der Hundesteuer betrug 4,43 Euro je Einwohner (2012: 3,16 Euro).

Das Hundesteuer-Aufkommen in Mecklenburg-Vorpommern weist laut Zahlen aus der Jahresrechnungsstatistik sowie der vierteljährlichen Kassenstatistik seit 2012 eine kontinuierliche jährliche Steigerung auf. Zwischen 2012 und 2022 erhöhten sich die Einnahmen aus der Hundesteuer insgesamt um 42,5 Prozent (+ 2,2 Millionen Euro).

Zwischen den Städten und Gemeinden innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns variiert das Aufkommen jedoch stark. So beträgt der Wert je Einwohner in Löcknitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald lediglich 1,56 Euro, während er sich in Buschvitz im Landkreis Vorpommern-Rügen auf 14,62 Euro beläuft. 

In Mecklenburg-Vorpommern können die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Derzeit wird in allen Kommunen eine Hundesteuer erhoben. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung. Es steht somit jeder Kommune frei, in welcher Höhe die Hundesteuer erhoben wird und ob es Unterschiede bezüglich der Hunderasse und der Anzahl der Hunde gibt. Dadurch ist es nicht möglich, aus der Hundesteuer direkt die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern gemeldeten Hunde abzuleiten. 


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