Kündigung wegen Party bei Krankschreibung

13. Januar 2024

In unserer Serie „Recht im Alltag“ informiert der Warener Fachanwalt für Arbeitsrecht, Volker Weinreich, heute zum Thema „Krankfeiern auf Party rechtfertigt fristlose Kündigung“.

Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei der Arbeitgeberseite für zwei Tage krank und ist durch Fotos belegt, dass sie an diesen Tagen an einer öffentlichen Party teilgenommen hat, so kann dies ihre fristlose Kündigung rechtfertigen. Das entschied das Arbeitsgericht Siegburg , Urteil vom 16.12.2022 – 5 Ca 1200/22.

In dem entschiedenen Fall machte die Arbeitnehmerin Party statt Spätdienst. Die Klägerin war bei der Beklagten als Pflegekraft beschäftig und für das Wochenende zum Spätdienst eingeteilt. Für die Dienste meldete sie sich bei der Beklagten krank. In dieser Nacht fand eine „White Night Ibiza Party“ statt, auf der Fotos von der feiernden Klägerin entstanden. Diese waren zu sehen im WhatsApp-Status der Klägerin und auf der Homepage des Partyveranstalters. 

Die Beklagte kündigte daraufhin fristlos. Hiergegen erhob die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage.

Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Die fristlose Kündigung hielt es für gerechtfertigt. 

Der wichtige Kündigungsgrund liege darin, dass die Klägerin über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört habe. Aufgrund der Fotos stehe fest, dass die Klägerin am Tag ihrer angeblich bestehenden Arbeitsunfähigkeit bester Laune und ersichtlich bei bester Gesundheit an der „White Night Ibiza Party“ teilgenommen habe, während sie sich für die am Wochenende gegenüber der Beklagten arbeitsunfähig gemeldet habe. Der Beweiswert der AU-Bescheinigung sei damit erschüttert.

Hinzu kommt, dass die Klägerin gegenüber der Arbeitgeberseite im Vorfeld mitgeteilt hatte, sich wegen Grippesymptomen unwohl und fiebrig gefühlt zu haben und im Kündigungsschutzprozess dann eine 2-tägige psychische Erkrankung behauptete.


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