Laborbefunde gelten ab 1. April auch als Isolationsbescheid

31. März 2022

Mit dem Corona-Virus infizierte Personen müssen ab dem 1. April vom Gesundheitsamt der Mecklenburgische Seenplatte keine gesonderten Isolationsbescheide mehr anfordern. Stattdessen können sich Betroffene nach Auskunft des Landkreises nach Ablauf der Isolation mit dem negativen PCR-Laborbefund den Genesenen-Nachweis (z.B. in einer Apotheke) ausstellen lassen. Dieser gilt dann auch als Isolationsbescheid für die Vorlage beim Arbeitgeber. Diese Vereinfachung der Abläufe wird in ganz Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Die Laborbefunde können Betroffene direkt bei den Laboren abfordern, die für diesen Zweck in der Regel ein Online-Angebot haben und den Befund digital verschicken. Der Befund kann dann ausgedruckt oder bei Bedarf per Handy vorgezeigt werden.

Die Laborbefunde enthalten einen zusätzlichen Informationstext, der Verhaltenshinweise bei der Corona-Infektion, insbesondere die Notwendigkeit einer häuslichen Absonderung nach § 5 der Corona LVO, beinhaltet.

Bürger, die sich nach sieben Tagen vorzeitig freitesten, werden gebeten, sich weiterhin mit dem negativen POC- bzw. PCR-Test an freitestung@lk-seenplatte.dezu wenden. Auch ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Kontaktpersonen, die eine Quarantänebescheinigung benötigen, können sich beim Gesundheitsamt melden.

Für weitere Fragen steht die Corona-Hotline unter 0395 57087 7777 oder coronahotline@lk-seenplatte weiterhin zur Verfügung.


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