Mehr Zeit: Abgabe der Steuererklärungen 2021 bis zum 31. Oktober

5. September 2022

Sommer, Sonne, Steuererklärung: Diese Kombination muss Steuerpflichtige in diesem Jahr nicht ins Schwitzen bringen. Die Finanzverwaltung schenkt drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2021 – bis zum 31. Oktober 2022.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Grundsätzlich sind Steuerpflichtige zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, so zum Beispiel Selbstständige, Gewerbetreibende, aber auch Vermieter und Rentner mit Einkünften über dem Grundfreibetrag.

Arbeitnehmer müssen unter Umständen keine Steuererklärung abgeben, da die Lohnsteuer regelmäßig vom Arbeitgeber einbehalten wird. „Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen“, erklärt Torsten Lüth, Präsident des Steuerberaterverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Bestehen etwa mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander oder kommt es zu einem Arbeitgeberwechsel kann dies Grund für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung sein. Auch der Bezug von steuerfreien Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld von über 410 Euro führt zu einer Abgabepflicht. Ebenso müssen sich Ehegatten, die die Steuerklassen V und III, VI oder IV mit Faktor gewählt haben, mit dem Thema Steuererklärung auseinandersetzen.

Bei Kapitalanlegern ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer abgegolten. Allerdings, so betont Präsident Torsten Lüth, „sollten die Kapitaleinkünfte nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben, ist eine Steuererklärung abzugeben“.

Wird die Steuererklärung 2021 mit Unterstützung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 31. August 2023.

Auch wenn die Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht verpflichtend ist, kann sie sich durchaus lohnen. In der Vergangenheit lag die durchschnittliche Rückerstattung laut Statistischem Bundesamt bei 1.072 Euro. Hierfür spielen vor allem die Höhe der absetzbaren Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen eine zentrale Rolle. Steuerpflichtige haben für die freiwillige Abgabe vier Jahre Zeit. Eventuell lohnt sich auch ein Blick auf zurückliegende Jahre, für die bislang keine Erklärung eingereicht wurde.

Bei der Suche nach einem Experten hilft der Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: www.steuerberater.de


Kommentare sind geschlossen.