Messerattacke endet mit Einweisung in Psychiatrie

25. Februar 2022

Das Landgericht Neubrandenburg hat eine Frau aus einer Einrichtung für geistig Behinderte zu zwei Jahre und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie war wegen versuchten Totschlags angeklagt und wurde gestern der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Nach Angaben des Landgerichtes hatte die 38-Jährige im Juli 2021 in der Einrichtung in Demmin mit einer Art langem Brotmesser überraschend auf einen Mitbewohner von hinten eingestochen. Der Mann, der damals 30 Jahre alt war, konnte fliehen und Hilfe holen und überlebte zum Glück. Seine Lungenverletzung konnte notoperiert werden und verheilte.

Der Vorfall hatte sich im Zimmer der Verurteilten ereignet. Der Mitbewohner hatte ihr eigentlich dabei helfen wollen, dass sie ihre Wut los wird.

Die aus Rostock stammende Frau war damals von einem mehrtägigen Urlaub bei der Mutter nach Demmin zurückgekommen. Beim Besuch hatte es wohl Meinungsverschiedenheiten gegeben. Weil die Frau immer noch sehr erregt war, hatte der Mitbewohner abends aus mehreren Decken in ihrem Zimmer eine Art Ball gebastelt. Darauf sollte sie einschlagen und so Ärger loswerden. Doch dazu kam es nicht, denn die Frau holte das Messer mit 18 Zentimeter langer Klinge und stach zu, dreimal.

Das Gericht hielt der Frau aber zu Gute, dass sie schon kurz nach der Tat Reue zeigte und vom eigentlichen Tötungsversuch doch noch zurückgetreten war.

Eine psychiatrische Gutachterin stellte allerdings fest, dass die Verurteilte derzeit ein „Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.“ Sie kam deshalb erst einmal in ein psychiatrisches Haftkrankenhaus. Zudem muss sich 7000 Euro Schmerzensgeld  an das Opfer zahlen.


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