MV-Serviceportal bietet sechs neue Leistungen an

17. Oktober 2019

Das MV-Serviceportal www.mv-serviceportal.de bietet seit Juni dieses Jahres Verwaltungsleistungen von Kommunen, Land und anderen Behörden online an (WsM berichtete). Jeden Monat kommen weitere Leistungen hinzu. „Indem wir Stück für Stück sämtliche Verwaltungsleistungen digitalisieren, erleichtern wir den Bürgern sowie Unternehmen Behördengänge und ermöglichen ihnen, diese rund um die Uhr und von jedem Ort zu erledigen. Wir erleichtern aber auch den Arbeitsalltag in den Behörden, indem Standardvorgänge automatisiert bearbeitet werden können und somit mehr Zeit für die schwierigeren Sonderfälle bleibt“, nennt Minister Christian Pegel den praktischen Nutzen des landesweiten Portals.

Seit Oktober können Bürger auf sechs neue Online-Leistungen zugreifen. Die Stadt Schwerin hat ihr Angebot ausgeweitet und bietet als erste im Land folgende Leistungen online und mit smartem Antragsverfahren an:

Beantragung eines Bauvorbescheides – Vor Einreichung eines Bauantrags ist es möglich, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens einen schriftlichen Vorbescheid zu beantragen.

Baugenehmigung: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren – Auch die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren kann nun online beantragt werden. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben sowie für Mobilställe.

Genehmigungsfreistellung gemäß Paragraph 62 Landesbauordnung – Wohngebäude, sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, Nebengebäude und Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben können im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ohne Baugenehmigung errichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Gemeinde nicht verlangt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder eine vorläufige Untersagung nach dem Baugesetzbuch beantragt hat.

Schülerbeförderung – Landkreise und kreisfreien Städte organisieren für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler eine öffentliche Beförderung zu und von der örtlich zuständigen Schule.

Die Stadt Schwerin hält eine öffentliche Schülerbeförderung im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs vor. Ab einer folgenden Mindestentfernung von zwei Kilometern Fußweg für Schüler bis zur Jahrgangsstufe sechs bzw. von vier Kilometer Fußweg für Schüler ab der Jahrgangsstufe sieben zwischen der Wohnung der Schülerin bzw. des Schülers und der örtlich zuständigen Schule kann nun auch online ein Sonderfahrausweis für die kostenlose Schülerbeförderung beantragt werden.

Beantragung von Bewohnerparkausweisen – Um die Parkmöglichkeiten in einer ausschließlich für Bewohner vorbehaltenen Parkzone nutzen zu dürfen, können Anwohner einen Bewohnerparkausweis beantragen. Voraussetzung: Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen.

Anmeldung zur Hundesteuer – Hundehalter sind in der Regel zur Anmeldung des Tiers bei der Gemeinde sowie zur Zahlung von Hundesteuer verpflichtet. Die Anmeldung zur Hundesteuer kann nun für den Bereich Schwerin ebenfalls online erfolgen.

Für alle anderen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns sind im Serviceportal alle notwendigen Auskünfte für die nicht-digitale Antragstellung zusammengefasst und übersichtlich dargestellt, von der zuständigen Behörde bis hin zu benötigten Unterlagen und Kosten. Mit den neuen Angeboten können über das Portal nun 45 Leistungen digital beantragt werden. Dazu kommen etwa 350 teildigitalisierte Leistungen.


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