Nachbarn fast getötet – Strafe für Frau aus Lärz rechtskräftig 

27. Februar 2023

Die Haupttäterin im sogenannten Selbstjustiz-Fall von Lärz, eine inzwischen 28 Jahre alte Frau, muss nun doch ins Gefängnis. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ hat der Bundesgerichtshof die Revision der verurteilten Straftäterin angelehnt. Damit muss die Mutter zweier Kinder, die vor rund zwei Jahren einem Nachbarn in Lärz übel mitgespielt und den 39-Jährigen zusammen mit Komplizen in einer Bunkeranlage bei Wesenberg zum Sterben ausgesetzt hatte, nun ihre Strafe von vier Jahren und Neun Monaten Gefängnis ableisten. Das Landgericht Neubrandenburg hatte die Frau, die vor Gericht auf Anraten ihrer Anwälte anfangs keine Angaben gemacht den Vorfall später aber in Teilen eingeräumt hatte, der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Aussetzung schuldig gesprochen. Das Gericht hatte ihren Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils aber aufgehoben – damit dürfte nun Schluss sein.

„Sie haben aus völlig überzogener Wut gehandelt“, hatte Richterin Daniela Lieschke damals das Urteil begründet.

Die Frau hatte den Nachbarn in dessen Wohnung im Neubau von Lärz mit einer Krücke massiv geschlagen (WsM berichtete). Mit Komplizen soll sie ihn in eine Wanne gesetzt, erniedrigt, misshandelt und ihm die Haare abgeschnitten  haben. Als Grund gab sie an, Nacktbilder von ihrem Sohn auf seinem Handy gefunden zu haben. Eine Anzeige wegen Kindesmissbrauchs gegen den Mann war aber ohne Folgen geblieben.

Die Frau und ihre Helfer brachten den Schwerverletzten am 28. Februar 2021 zu einer versteckten und eigentlich gesperrten Bunkeranlage auf munitionsverseuchtem Ex-Militärgelände, wo er dürftig gekleidet bleiben musste.

Der Geschädigte erlitt massive Blutergüsse an vielen Körperteilen, einen Armbruch, und er musste auch noch Drogen nehmen. Trotz Temperaturen um vier Grad konnte sich der Schwerverletzte aus dem Betonbunker wider Erwarten selbst befreien und schleppte sich zur nächsten Siedlung. Dort erschraken Bewohner, als sie den Schwerverletzten sahen und holten Hilfe.

Zwei Mitangeklagte jüngere Bekannte der Frau hatte das Landgericht wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu je acht Monaten Haft verurteilt. Beide Strafen wurden jeweils zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt und sind bereits seit April 2022 rechtskräftig. Die Frau und ihre Bekannten müssen dem Opfer zudem mehr als 6000 Euro an Schmerzensgeld zahlen. Der Mann hat die Quälerei nach Angaben seines Anwalts schlecht verkraftet und sei in der Folge lieber weggezogen, wie es hieß.


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