Opfer von Lärz geht es nach Zusammenbruch wieder etwas besser  

18. Dezember 2021

Im Selbstjustiz-Fall von Lärz (WsM berichtet) gab es diesmal zwei positive Nachrichten. Zum einen erschien der 23-jährige Angeklagte, dessen Haftbefehl zuletzt aufgehoben worden war,  auch wirklich pünktlich zur Verhandlung. Für den jungen Mann, der zuletzt der Freund der 26-jährigen Hauptangeklagten war, kommt inzwischen eher eine Verurteilung wegen „Körperverletzung“ als wegen „versuchten Mordes“ in Betracht, hatte Richterin Daniela Lieschke die Aufhebung des Haftbefehls nach mehreren Monaten U-Haft begründet. Die Straferwartung wäre geringer.
Ungeachtet dessen konnte der junge Mann auch während der gesamten Verhandlung seine Blicke nicht von der 26-Jährigen schräg vor ihm lassen. Die Angeklagte, die immer wieder eher einen gelangweilten Eindruck in dem Prozess vermittelt, ging am Ende auch zu dem 23-Jährigen und man drückte sich im Saal wie ein Liebespaar – obwohl das Gericht jeden Kontakt strikt untersagt hat. Es sollte vor der Aufklärung keine Möglichkeiten für Absprachen geben. Die Richterin ordnete an, solche Liebeleien künftig zu unterbinden.

Die zweite positive Nachricht kam vom Opfer. Der 39-Jährige, der bei seiner Vernehmung im Prozess zusammengebrochen war, musste nicht im Krankenhaus bleiben. Wie sein Anwalt sagte, geht es dem Mann inzwischen wieder etwas besser. Er leide zwar immer noch an Angststörungen – auch wegen des Vorfalls am 28. Februar – vor allem bei Dunkelheit. Doch der Mann, der finanziell schlecht dastehe, werde von der Opferhilfe inzwischen unterstützt.

In dem Prozess muss sich die 26-Jährige, die  wenige Monate vor dem Gewaltakt mit zwei kleinen Kindern von Mirow nach Lärz gezogen war, wegen versuchten Mordes und Freiheitsberaubung verantworten. In dem Zusammenhang sind auch der 23-Jährige, ein gleichaltriger Kumpel aus Lärz und der 47-jährige Ex-Lebensgefährte der Frau angeklagt. (WsM berichtete). Sie sollen den Geschädigten in seiner Wohnung überfallen, gequält, erniedrigt und ihn dann zu einem Bunkergelände verschleppt haben. Dort war der Mann unter Drogen gesetzt und schwer verletzt in einen Bunker gestoßen worden.

Wann welcher Mann genau dabei war, das soll noch geklärt werden. Das Opfer sprach von „drei Tätern.“ Der Mann starb aber nicht in dem Bunker, wie es wohl beabsichtigt war. So soll es zumindest aus mehreren Chats hervorgehen, in denen die Angeklagte geschrieben hatte. Der 39-Jährige konnte sich befreien.

Der Prozess wird im Januar 2022 fortgesetzt. dann sollen weitere Polizisten und auch der Richter vom Amtsgericht Waren angehört werden. Dieser hatte die erste Verhandlung abgebrochen, weil er den Fall schlimmer als angeklagt, als versuchten Mord, einstufte. Er hatte das Ganze an das Landgericht verwiesen. Vielleicht bewegt dessen Vernehmung den einen oder anderen bisher sonst schweigsamen Angeklagten dazu, doch noch eine Aussage zu machen.


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