Schleuser wollen Gefängnisstrafen nicht hinnehmen: Berufung

18. Februar 2022

Damit war zu rechnen: Die beiden Schleuser, die im August 16 Menschen aus dem Irak über die sogenannte Belarus-Route von Weißrussland über Polen nach Deutschland geschmuggelt haben, sind in die nächste Instanz gegangen. Damit wollen die Anwälte des Paares aus Warschau erreichen, dass ihre Mandanten vielleicht doch noch eine mildere Strafe bekommen als vor einer Woche am Amtsgericht Pasewalk (WsM berichtete). Richter Gerald Fleckenstein hatte gegen den Mann drei Jahre Haft verhängt. Die Partnerin bekam zwei Jahre und vier Monate Haftstrafe.

Auch wenn sie das kleinste Rad im Getriebe der Schleusergeschäfte wären: Eine Bewährungsstrafe sei da nicht mehr drin, sagte der Richter mit Blick auf die erniedrigenden und gefährlichen Umstände des Vorfalls.

Der 39-jährige Verurteilte und seine Lebensgefährtin hatten gestanden – viel abzustreiten gab es auch nicht mehr, nachdem man im August 2021 in Vorpommern auf frischer Tat ertappt worden war – 16 Flüchtlinge in einem Transporter gefahren zu haben. Den Auftrag habe man von jemanden bekommen, den man nicht persönlich kennt. Beide wollen so etwas zum ersten Mal gemacht haben, wie sie vor Gericht mehrfach betonten.

Die beiden Polen hatten Geldsorgen. Sie sollten für die Fahrt über etwa 1000 Kilometer quer durch Polen 3000 Zloty Belohnung bekommen, was etwa 750 Euro entspricht. Das wäre fast ihr Monatseinkommen – sie haben einen Gemüsestand auf einem Markt in Warschau, wo sie 4000 Zloty im Monat verdienen.

Die Migranten mussten sich dabei die Ladefläche im Transporter von 1,50 mal 3,60 Meter teilen. Sie waren laut Bundespolizei völlig erschöpft und verängstigt, als sie in Vorpommern angetroffen wurden. Die 16 Frauen, Männer und Kinder kamen in eine Erstaufnahmeeinrichtung. Die beiden Schleuser sitzen seither in U-Haft, wovon sie sich durchaus beeindruckt zeigten.

Ihre Anwälte hatten für sie beide Bewährungsstrafen gefordert. Darauf ließ sich der Richter in Pasewalk aber nicht ein. Und auch wenn es ein Bewährungsverfahren am Landgericht Neubrandenburg geben wird: Das heißt nicht, dass das Urteil milder ausfallen muss, wie Prozessbeobachter wissen.


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