
Durch sie wird die Zahl der Anspruchsberechtigten erhöht. „In Mecklenburg-Vorpommern sind bis jetzt 21.600 Haushalte wohngeldberechtigt. Nach der Wohngeldreform, die wir heute beraten, könnten es mehr als dreimal so viele sein“, erläuterte Schwesig. Auch steigt das Wohngeld an. „Wir haben beispielhaft ausgerechnet, dass sich das Wohngeld für eine alleinlebende Rentnerin mit einer kleinen Rente von 1.000 Euro brutto und Mietkosten von 380 Euro kalt von 78 auf 229 Euro erhöht.“
Eine Mehrheit gab es im Bundesrat auch für die Einführung des Bürgergelds. „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der von Bund und Ländern getragen wird“, betonte Schwesig, die als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses den Kompromiss mit ausgehandelt hatte. Mit der Einführung des Bürgergeldes steigen die Regelsätze auf bis zu 502 Euro an. Außerdem werde mehr Wert auf Qualifizierung gelegt. „Deswegen führen wir den Ausbildungsbonus und das Weiterbildungsgeld ein“, sagte Schwesig. Ziel sei es, auch Langzeitarbeitslosen eine Brücke zurück in den Arbeitsmarkt zu bauen und gleichzeitig den Fachkräftebedarf zu sichern.







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