Schwesig: Wohn-, Kinder- und Bürgergeld wichtig für MV
Der Bundesrat hat heute eine Reihe von sozialpolitischen Reformen beschlossen, die für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung sind. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird das Kindergeld zum Jahreswechsel auf einheitlich 250 Euro pro Monat erhöht. Auch Kinderzuschlag und der Kinderfreibetrag werden angehoben. „Familien sind von steigenden Preisen stärker betroffen als andere. Im Kinderzimmer kann man die Heizung nicht einfach runterdrehen. Grundbedürfnisse wie Lebensmittel und Kleidung machen einen größeren Teil der Ausgaben aus. Da ist ein Kindergeld von 250 Euro eine wichtige Entlastung. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr“, sagte Schwesig. Beschlossen wurde auch die Wohngeldreform.
Durch sie wird die Zahl der Anspruchsberechtigten erhöht. „In Mecklenburg-Vorpommern sind bis jetzt 21.600 Haushalte wohngeldberechtigt. Nach der Wohngeldreform, die wir heute beraten, könnten es mehr als dreimal so viele sein“, erläuterte Schwesig. Auch steigt das Wohngeld an. „Wir haben beispielhaft ausgerechnet, dass sich das Wohngeld für eine alleinlebende Rentnerin mit einer kleinen Rente von 1.000 Euro brutto und Mietkosten von 380 Euro kalt von 78 auf 229 Euro erhöht.“
Eine Mehrheit gab es im Bundesrat auch für die Einführung des Bürgergelds. „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der von Bund und Ländern getragen wird“, betonte Schwesig, die als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses den Kompromiss mit ausgehandelt hatte. Mit der Einführung des Bürgergeldes steigen die Regelsätze auf bis zu 502 Euro an. Außerdem werde mehr Wert auf Qualifizierung gelegt. „Deswegen führen wir den Ausbildungsbonus und das Weiterbildungsgeld ein“, sagte Schwesig. Ziel sei es, auch Langzeitarbeitslosen eine Brücke zurück in den Arbeitsmarkt zu bauen und gleichzeitig den Fachkräftebedarf zu sichern.