Suchtbericht 2020: Weniger Hilfesuchende in MV

22. September 2021

In Mecklenburg-Vorpommern haben sich im vergangenen Jahr weniger Menschen an eine der 25 Suchtberatungsstellen gewandt als im Jahr davor. 9276 Menschen haben im Jahr 2020 Hilfe gesucht. Das geht aus dem aktuellen „Suchtbericht“ des Landes hervor. Im Vorjahr waren es noch 10.324 Menschen. Dazu zählten sowohl Suchtkranke als auch deren Angehörige. Dabei sei der Anteil der Frauen an den Hilfesuchenden leicht auf knapp unter ein Viertel angestiegen.

Deutlich zugenommen hat dagegen der Anteil der Eltern unter den Angehörigen, 2020 waren es 994 und damit 31 Prozent. 2019 lag dieser Anteil nur bei 13 Prozent. „Das lässt darauf schließen, dass Eltern durch die Pandemie (Homeoffice und Homeschooling) entweder den Konsum der Kinder bemerkt haben oder die Kinder durch den Lockdown (Langeweile, Freunde nicht treffen etc.) angefangen haben zu konsumieren oder den Konsum verstärkt haben“, hieß es im Suchtbericht.

Alkoholmissbrauch bleibt dabei mit deutlichem Abstand die häufigste Ursache, weswegen sich Menschen an die Suchtberatung wenden. Der Mitteilung zufolge habe es dabei jedoch einen leichten Rückgang gegeben. Statt wie im Vorjahr 6360 suchten im Jahr 2020 nur 5536 Menschen Hilfe wegen Problemen in Verbindung mit Alkohol. Die zweitgrößte Hauptdiagnose sei im gesamten Land Cannabis, mit um die 1000 Personen. Auch diese Zahl ist im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Sucht- und Drogenberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern werden mit bis zu 1,88 Millionen Euro gefördert. Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST), die den Suchtbericht erstellt hat, sowie das Kompetenzzentrum und die Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe werden insgesamt mit bis zu 355.000 Euro gefördert. Für die Landesfachstelle Glücksspielsucht und die Schwerpunktberatungsstellen Glücksspielsucht ist eine Landesförderung von insgesamt bis zu 150.000 Euro vorgesehen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt auch die regionale Suchtprävention der Landkreise und kreisfreien Städte mit bis zu 7.000 Euro je Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt.


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