Verurteilter Polizist will Strafe nicht akzeptieren: Revision

31. Januar 2023

Damit war zu rechnen: Der Polizist aus Malchin, der wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde(WsM berichtete), hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Damit muss das Oberlandesgericht in Rostock nun das Verfahren der Berufungskammer am Landgericht Neubrandenburg noch einmal unter die Lupe nehmen und bewerten. Es ist bereits die dritte Instanz für diesen ungewöhnlichen Fall, bei dem ein Nachbar in Malchin in der Silvesternacht 2018 erst schwer verletzt und dann hilflos liegen gelassen wurde. Neben dem 57-jährigen Polizisten hat auch sein Schwiegersohn, der am 20. Januar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, Revision eingelegt.

Mit dem Rechtsmittel will der 57-jährige Polizist entweder eine mildere Bestrafung oder einen Freispruch erreichen. Denn von diesem Urteil hängt für den Landesbeamten viel ab: Er könnte seinen Beamtenstatus verlieren und damit auch seine Pensionsansprüche. 

Der Gewaltvorfall hatte nach Auffassung des Landgerichtes im Dezember 2018 in einer Spielhalle begonnen. Die Frau des Polizisten, die die Spielothek Malchin damals betrieb, hatte den Nachbarn hereingebeten. Man unterhielt sich. Der Beamte war schon angetrunken und eingeschlafen. Plötzlich habe dieser – wohl aus einer Mischung aus Frust, Ärger und Alkohol – den Nachbarn attackiert und niedergeschlagen.

Um das am Boden liegende Opfer loszuwerden, soll das Paar dann den Schwiegersohn von auswärts gerufen haben. Der Geschädigte wurde „im Polizeigriff“ hinaus, dann über den Hof in dessen Wohnung ins Nachbarhaus geschleppt. Dort wurde er weiter geschlagen, getreten, mit Billardschlägern misshandelt und dann hilflos liegen gelassen.

In einem ersten Prozess am Amtsgericht waren die Verurteilten noch freigesprochen worden – aus Mangel an Beweisen. Dagegen legte die Anklagebehörde Berufung ein. Im Berufungsverfahren hatte ihnen Richter Jochen Unterlöhner dann anfangs bei einem Geständnis eine mildere Strafe in Aussicht gestellt. Mit dieser hätte der Beamte vielleicht auch Polizist bleiben können. Doch man schlug das aus.

Letztlich verurteilte Berufungsrichter Unterlöhner den Haupttäter zu zweieinhalb Jahren Haft, noch acht Monate länger als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. „Für uns ist die Sachlage eindeutig“, sagte der Vorsitzende Richter. Den sehr spät im Prozess vorgetragenen Angaben der Frau des Polizisten, dass der Nachbar sie damals sexuell belästigt haben soll, glaubten Gericht und Staatsanwältin nicht. Die Berufungskammer gilt als sehr sorgfältig und detailgenau, was die Prozessführung betrifft.

Man darf gespannt sein, wie das Oberlandesgericht als letzte Instanz das Urteil bewerten wird.


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