Vier Jahre Bewährung für 57-jährigen Glocken-Dieb

27. Januar 2017

Wer Kirchenglocken stiehlt, muss damit rechnen ein schlechtes Gewissen zu bekommen und letztlich doch aufzufliegen. So lässt sich der ungewöhnliche Glockendiebstahl von Dahmen nördlich von Waren und Hohenbrünzow bei Demmin zusammenfassen. Knapp eineinhalb Jahre nach diesen dreisten Taten hat das Amtsgericht Demmin den Täter nun verurteilt. „Ein Jahr Freiheitsstrafe, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden“, sagte Richter Jörg Blasinski.

Der Verurteilte aus dem sächsischen Vogtland soll zudem 2000 Euro Buße zahlen, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und bekommt einen Bewährungshelfer an die Seite. Nicht ohne Grund: Der Mann hatte bereits vier ähnliche Verurteilungen, die letzte Bewährung war 2014 abgelaufen.

Der Verurteilte hat mit Bautischler und Ergotherapeut zwar sogar zwei Berufe gelernt, war aber länger arbeitslos, erzählte er dem Richter. 2015 fuhr er mit dem Rad zur Ostsee. Er beschreibt sich als „interessiert an antiken Dingen“, deshalb fielen ihm die frei draußen schwebenden Glocken auf. „Ich habe schon kleinere Glocken zu Hause und dachte, die kannste abholen.“ Im September und Oktober kam er wieder. „Ich habe gestaunt, wie einfach das geht.“

Er wickelte die ausgehängten Glocken in Decken, brachte sie mit einer Karre ins Auto und fuhr weg. „Es gibt keine Rechtfertigung dafür und es tut mir sehr leid“, sagte der Mann. In den Dörfern reagierten die Leute damals geschockt auf einen so ungewöhnlichen Klau.

Im Jahr 2016 bekam der Mann aus Sachsen wieder Arbeit, bei einer Art Hausmeister-Firma, die auch aufgegebene Wohnungen und Häuser ausräumt. Monatlich bekomme er rund 1100 Euro netto. „Die Geldbuße soll auch weh tun“, sagte der Richter.

Als der Dieb die Glocken in seiner Wohnung abends immer wieder sah, habe er Gewissensbisse bekommen und mit seinem Sohn auch darüber gesprochen, wie man die Glocken wieder hochbringt und nicht ertappt wird – möglichst.

Dazu kam es aber nicht mehr. Polizisten durchsuchten wegen anderer Dinge im Sommer 2016 seine Wohnung und fanden die historischen Geläute. Sie wurden in Hohenbrünzow und Dahmen wieder aufgehängt und tun ihre Dienste. Das Gericht stellte klar, dass nur die „positive Sozialprognose“ dafür gesorgt hat, dass eine Bewährungsstrafe in Frage kam. „Aber bei diesem Strafregister werden sie nicht auf viel Verständnis stoßen, wenn nochmal was passiert“, sagte Blasinski zum Abschluss.

Der Verurteilte reagierte zunächst erleichtert auf die Bewährung, will sich aber mit seinem Verteidiger nochmal besprechen. Und in Dahmen – habe er beobachtet – machten sich öfter Kinder an den Glocken zu schaffen (Sturmläuten), was nicht in Ordnung sei, sagte der Verurteilte.


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