Wärmeenergie kann viele Quellen haben – Experte sieht vor allem Stadtwerke und Kommunen am Zug

9. Juni 2023

In der Debatte um neue Heizungsmöglichkeiten und das umstrittene Habeck-Gesetz sehen Fachleute der Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV vor allem Energieversorger wie Stadtwerke und die Kommunen in der Pflicht. Zum Beispiel um Wärmeenergie zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. „Das ist eine klassische Infrastrukturaufgabe“, sagte Berater Arne Rakel bei einer Tagung vor Firmenchefs und Fachleuten in Neubrandenburg. Dabei sollten Kommunen und Stadtwerke zunächst abklopfen, auf welche Energien sie künftig zurückgreifen können. Dazu zähle auch Abwärme, die Bioenergie gleichgestellt werden soll. Wenn die Stadtwerke als Lieferanten diese Umstellung schaffen, müssen Unternehmen und private Abnehmer darauf nicht mehr achten, sagte Rakel. Das gelte zum Beispiel für Fernwärme, wie sie in Waren über Geothermie gewonnen wird und in Neubrandenburg über ein Gas- und Dampfkraftwerk. Dieses wird bereits so eingestuft, dass es die Wärme zu mehr als 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gewinnt, sagte ein Sprecher der Neubrandenburger Stadtwerke.

Dazu kommt, das Kommunen zuerst eine Wärmeplanung und Gasversorger zunächst einen Transformationsplan aufstellen sollen. Die Gasversorger sollen dann bis 2035 Zeit haben für eine Umstellung.

Dann regte Rakel an, dass man auch die Wasserversorgung als Energielieferanten ansehen kann. „Das Trinkwassernetz kann beispielsweise auch ein riesiger Wärmelieferant sein“. So habe man in Techentin über Wärmetauscher, Kollektoren und Wärmepumpen die Beheizung eines Sozialgebäudes der Wasserwerke umgesetzt. Hier sei noch viel denkbar. So könne man zum Beispiel Abwärme auch aus Rechenzentren oder Industrieanlagen viel mehr als bisher zum Heizen nutzen. An der Müritz werden einige, die in der Nähe wohnen, vielleicht an die Abwärme aus der Gießerei denken.

Auch beim Kühlen über größere Kühlanlagen – man denke an Gefriergut – entstehe Energie, die wiederum als Wärme genutzt werden könnte. Grundsätzlich meinte Rakel, dass der Gesetzgeber niemandem vorschreiben könne, womit er heizt. „Das verbietet das Grundgesetz.“ Allerdings könne der Gesetzgeber – egal wie die Debatte um den Habeck-Gesetzesvorschlag ausgeht – über den Preis Einfluss nehmen. Das betreffe auch Erdgas.

Unternehmen riet der Fachmann, sich an die LEKA zu wenden. Diese berate völlig neutral, wobei man zunächst die Energieverbräuche messe, dann versucht, den Grundverbrauch zu reduzieren und sich erst danach überlegt, welche erneuerbare Technologie genau dazu passen würde. Wer selbst erneuerbare Energie produziert, kann damit auch seine E-Autos betanken, sagte Rakel: Denn man könne diese Fahrzeuge durchaus auch als „rollende Speicher“ betrachten.

Die vom Land finanzierte LEKA biete ihre Hilfe kostenlos an. Die Veranstaltung der Wirtschaftsförderung des Landkreises fand bei der Energieanlagen Nord GmbH in Neubrandenburg statt, die 130 Mitarbeiter hat und einst aus dem Anlagenbau des großen Geothermiebetriebes in Neubrandenburg hervorgegangen ist.  Sie war unter anderem an modernen Energieversorgungsanlagen am Bundestagsgebäude in Berlin beteiligt.

Energieeffizienz – LEKA-MV


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