Warnung vor unseriösen Dach- und Fassadenreinigern
Anfang Juli kam es in Neubrandenburg zu einem Betrug durch Fassadenreiniger. Der 68-jährige Geschädigte hatte in den Tagen zuvor zwei Flyer einer Firma für Dach- und Fassadenreinigung aus Neustrelitz in seinem Briefkasten.
Der Geschädigte setzte sich daraufhin mit der Firma in Verbindung und vereinbarte einen Besichtigungstermin zur Reinigung der Außenanlage und Dächer seiner zwei Grundstücke bzw. Häuser.
Am 2. Juli gegen 13 Uhr erschienen zwei Männer zur näheren Absprache. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich rumänische Staatsangehörige, die sehr gut Deutsch sprachen. Dem Geschädigten war das erste Angebot in Höhe von 19.000 Euro zur kompletten Reinigung (Außenanlage und Dächer) beider Grundstücke zu teuer und so vereinbarte man einen Preis von 3.000 Euro nur für die Außenreinigung der Grundstücke. Die Dächer sollten später für 3.600 Euro gereinigt werden.
Am 5. Juli gegen 8 Uhr fuhren drei rumänische Arbeiter mit einem älteren Pkw Kombi in der Farbe Weiß, mit Leipziger Kennzeichen (Abkürzung L-) vor und begannen mit der Reinigung auf beiden Grundstücken. Gegen 17 Uhr erschienen dann auch wieder die beiden ersten Tatverdächtigen, mit denen der Geschädigte die Arbeiten abgesprochen hatte. Sie erschienen mit einem schwarzen Pkw Mercedes mit Bad Hersfelder Kennzeichen (Abkürzung HEF-).
Der Geschädigte sprach die mangelhaft ausgeführten und die noch fehlenden Arbeiten an. Der Firmenverantwortliche forderte daraufhin allerdings Geld für die ausgeführte Arbeit. Hierzu zeigte man dem Geschädigten eine Rechnung auf dem Handy, welche dem Geschädigten in den nächsten Tagen per Mail zugesandt werden sollte.
Der Geschädigte fuhr daraufhin in Begleitung des Mannes zur Bank. Dort hob er 2.800 Euro ab und übergab das Geld in bar an den Täter. Nachdem der Täter dem Geschädigten eine Quittung ausgestellt hatte, fuhr dieser unter einem Vorwand zügig davon. Der Geschädigte fuhr danach, in dem Glauben die anderen Arbeiter würden die Arbeiten
fortführen, nach Hause. Dort angekommen, waren jedoch alle Arbeiter weg.
Als die Arbeiter auch am 10. Juli nicht wie vereinbart kamen, wurde der Geschädigte misstrauisch und versuchte die Firma vergeblich telefonisch zu kontaktieren. Unter der Telefonnummer war jedoch niemand mehr zu erreichen. Die Beamten der Kriminalpolizei haben nun die weiteren Ermittlungen wegen des Verdacht des Betruges aufgenommen.
Die Polizei möchte aufgrund des geschilderten Sachverhaltes erneut vor unseriösen Angeboten, die per Flyer zugestellt werden, warnen.
Prüfen Sie das Angebot genau und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen. Holen Sie sich bestenfalls weitere Angebote im Fachhandel ein und vergleichen Sie diese. Vermeintliche
Schnäppchen-Angebote stellen sich oft als überteuert und mangelhaft heraus.
Seien Sie misstrauisch wenn Ihr Gegenüber im Verhandlungsgespräch von einem zunächst hohen Preis auf einen deutlich niedrigeren Preis runter geht.
Lassen Sie sich nicht überreden den Preis in bar zu bezahlen und geben Sie fremden Personen kein Bargeld. Bestehen Sie auf eine schriftliche Rechnung, die Sie überweisen. Sollte es zu Streitigkeiten über die Bezahlung bzw. mangelhafte Arbeiten kommen, verständigen Sie die Polizei.
Handwerker, die ihre gewerblichen Arbeiten aus eigener Initiative anbieten und Herumreisen unterliegen laut Gewerbeordnung dem Reisegewerbe und müssen auf Nachfrage einen Reisegewerbeschein vorlegen. Lassen Sie sich den Reisegewerbeschein zeigen und notieren Sie sich die Daten bzw. machen Sie sich eine Kopie.
Sollten Sie Opfer eines solchen Betruges geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle, im Internet unter www.polizei.mvnet.de oder wenden Sie sich an die Einsatzleitstelle der Polizei.