Zuschuss für Rauhwoller, Sattelschwein und Co

19. Februar 2022

56 der 80 einheimischen Nutztierrassen von Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege sind laut aktueller „Roter Liste“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als gefährdet bzw. „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Um ihre Erhaltung zu unterstützen, gibt es eine aus Bundesmitteln finanzierte Förderung für gefährdete landestypische Rassen. Mit der Vergabe auch dieser Fördermittel sind in Mecklenburg-Vorpommern die Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) betraut. „Ein guter Weg zur Erhaltung aller Rassen ist die nachhaltige Nutzung in der Landwirtschaft und in der Landschaftspflege“, sagt Siegfried Hoffmann, Abteilungsleiter Veterinärdienste und Landwirtschaft im LALLF in Rostock. Mit den Fördergeldern kann ein anteiliger Ausgleich von Nachteilen in der Wirtschaftlichkeit der Tiere und ihrer Zucht gewährt werden.

Im Jahr 2021 sind an 43 ZüchterInnen insgesamt 159.365 Euro an Zuwendungen ausgezahlt worden. Zum Beispiel bekamen die Züchter der unter anderem für Rügen bekannten Rauhwolligen Pommerschen Landschafe Unterstützung. „Nicht nur, dass diese genügsamen und widerstandsfähigen Schafe die Landschaft frei halten, es gibt auch Unternehmen, die die typische stahlblau bis graue Wolle zu nachhaltiger Bekleidung höchster Qualität verarbeiten und sehr erfolgreich am Markt platzieren“, weiß Hoffmann.

Die Vermarktung von Fleisch besonderer Qualität ist ein anderes Beispiel als Ergebnis für eine Erhaltungszucht. „So erfüllen nahezu alle Teilstücke vom Sattelschwein höchste Genussansprüche“, schwärmt der Abteilungsleiter. Rassen wie das Deutsche Sattelschwein, deren Zuchttierbestände gering sind, bedürfen besonderer Vorsorgemaßnahmen. Die schwarz pigmentierten Tiere mit ihrer weißen Sattelzeichnung bilden eine Lebendgenreserve.

Im Jahr 2021 waren in Deutschland nur noch 391 Sauen und 123 Eber in Reinzucht vorhanden. Tierseuchen, wie die Afrikanische Schweinepest, stellen für die Bestände der bedrohten einheimischen Schweinerassen eine zusätzliche Gefahr dar.

In Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Rassen förderfähig:

  • Pferde: Rheinisch-Deutsches Kaltblut,
  • Rinder: Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind, Deutsches
    Rotvieh/Angler, Gelbvieh (Zuchtrichtung Fleisch),
  • Schafe: Rauhwolliges Pommersches Landschaf,
  • Schweine: Deutsches Sattelschwein, Leicoma, Deutsches Edelschwein und
    Deutsche Landrasse

Wissenswertes und Antragsunterlagen für die Förderung finden Interessenten auf der Homepage des Landesamtes: www.lallf.de. Stichtag für Anträge ist jährlich der 30. April. Die Vergabe und Kontrolle der Verwendung der Fördergelder obliegt dem LALLF.

Foto: HSZV N/O


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