Sachbearbeiter Entgelt/Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen nach § 128 SGB IX
Beschreibung
Für das Sozialamt schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum nächstmöglichen Besetzungszeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Entgelt/Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen nach § 128 SGB IX
mit 39 Wochenstunden aus.
Dienstort ist der Regionalstandort Neubrandenburg.
Aufgaben
Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen nach § 128 SGB IX
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und der Qualität, einschließlich der Wirksamkeit der Leistungsangebote in der Eingliederungshilfe
Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern bzw. Trägern der freien Wohlfahrtspflege und sonstigen Trägern - Erarbeitung von Prüfberichten und fachliche Stellungnahmen zum Ergebnis der Qualitätsprüfungen auf Grundlage der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach §§ 125 SGB IX
- methodische Entwicklung von Prüfschemata und Erarbeitung von Kennzahlen in Bezug auf die
Wirtschaftlichkeit, Qualität und die Wirksamkeit der Leistungen der Eingliederungshilfe
Mitwirkung bei den Leistungs- und Vergütungsverhandlungen nach §§ 123 ff. SGB IX
- Beteiligung bei den Leistungs- und Vergütungsverhandlungen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und
Qualität, einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen auf Grundlage der Anlage 7 des
Landesrahmenvertrages SGB IX Mecklenburg-Vorpommern - Wahrnehmung der Interessen des Landkreises
Durchführung von Beratungen im Rahmen des Prüfauftrages und den laufenden Vertragsverhandlungen in Bezug auf die Qualitätssicherung der Leistungen
- Information und Beratung freier, öffentlicher und privater Träger zum Prüfergebnis sowie zur konzeptionellen Umsetzung ihrer Leistungsangebote
- intensive Zusammenarbeit mit den Leistungs- und Entgeltverhandler/innen in Bezug auf die Planung neuer Leistungsangebote in der Eingliederungshilfe
Die Vergütung erfolgt, vorbehaltlich der endgültigen Stellenbewertung, entsprechend der Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA.
Die Ausübung der Tätigkeiten dieser Stelle ist nach erfolgreicher Probezeit grundsätzlich im Rahmen der
Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten möglich, soweit die persönliche Eignung gegeben ist.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa
• tarifgerechte Eingruppierung,
• Jahressonderzahlung,
• alternatives Entgeltanreizsystem,
• Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen in der 5-Tages-Woche,
• regelmäßige Arbeitszeiten,
• zusätzliche betriebliche Altersversorgung.
Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von
• vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
• Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
• direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerbungsschluss ist am 21.02.2024.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte über das Karriereportal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein:
karriere.lk-seenplatte.de
Papierbewerbungen sind an das Amt für Personal / Organisation / Bürgerservice des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.
Heiko Kärger
Landrat