Verbote auf Warener Friedhof sorgen für Empörung

1. Mai 2024

Diese Zettel, auffällig hingestellt auf dem Warener Friedhof, haben bei vielen Besuchern für Empörung gesorgt. Auf den DIN-A4-Blättern macht die Friedhofsverwaltung – sagen wir mal überaus unsensibel – auf Verbote aufmerksam, die Urnen-Partnergräber betreffen. Schon die Art und Weise, wie die „Hinweise“ präsentiert werden, stößt sauer auf – hier und da fett gedruckte Schrift, dann mal wieder aggressiv unterstrichen und an der anderer Stelle sogar rot. Als noch schlimmer empfinden einige Warener, die an diesen Stellen ihrer Angehöriger gedenken, den Inhalt. Denn sie halten die Hinweise, oder besser Anweisungen und Verbote, für völlig überzogen und dem Ort nicht angemessen. Die Stadtverwaltung sieht sich allerdings im Recht und beruft sich auf die Friedhofssatzung. Doch die auf den Blättern vermerkten Punkte finden sich in dieser Satzung gar nicht.

So erklären die Verantwortlichen des Friedhofs – eine Unterschrift tragen die Blätter nicht – dass für die Pflege der Partner-Urnengräber ausschließlich die Friedhofsverwaltung zuständig ist. Man dürfe sie weder bepflanzen, keine Blumenschalen, Vasen aus Glas aufstellen. Nicht mal harken oder pflegen darf man. Auch Fotos, Figuren wie Engel oder Kerzen seien nicht erlaubt, sondern lediglich zwei Steckvasen. Wer sich nicht dran halte, müsse damit leben, dass die Friedhofsverwaltung solche Dinge ohne Ankündigung entfernt. Erinnerungsstücke sollen also einfach beräumt werden. Warum das Ganze, steht nicht.

Das erklärt Warens Stadtverwaltung aber auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“: „Bei den Urnenpartnergräbern handelt es sich um pflegefreie Gräber. Das bedeutet, dass die Pflege der Gräber durch die Friedhofsverwaltung bzw. in deren Auftrag erfolgt. Bzgl. der angemahnten Verfahrensweise möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung die jeweiligen Nutzungsberechtigten mehrmals auf die Art der Pflege hingewiesen hat. Da die Hinweise jedoch von den jeweiligen Nutzungsberechtigten offensichtlich nicht ernst genommen bzw. ignoriert werden, wurden zuletzt entsprechende Hinweisschilder aufgestellt, damit die Rasenpflege ungehindert erfolgen kann“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Durch die Aufstellung von Blumenschalen, Figuren etc. würden die Rasenpflege und Freischneidearbeiten erheblich behindert und das führe zu einem hohen Mehraufwand durch die Pflegefirma.

In der Anlage 1 zur Friedhofssatzung seien, so die Stadt, unter anderem zusätzliche Gestaltungsvorschriften für Rasenreihengräber geregelt. Dort stehe, dass die Pflege der Friedhofsverwaltung obliege. Das gelte auch für den anonymen Urnenplatz. Auch dort stelle man laut Stadt zahlreiche Verstöße gegen die Friedhofssatzung fest.

Soweit die Stadt. Wir haben in die Friedhofssatzung geschaut, und in die genannte Anlage. Dort ist vermerkt, dass bei Rasenreihengräbern die Friedhofsverwaltung für die Pflege zuständig ist. Soweit, so gut. Allerdings steht dort nichts vom Verbot von Pflanzschalen, Kerzen oder Fotos der Verstorbenen.

Es sieht also ganz nach einer willkürlichen Auslegung der Satzung durch Mitarbeiter der Stadt aus, wie betroffene Warener vermuten. Eine unsensible und überzogene noch dazu.


20 Antworten zu “Verbote auf Warener Friedhof sorgen für Empörung”

  1. Gordon Kempf sagt:

    …wenn „das Amt“ sich als „Obrigkeit“ und nicht als Dienstleister für seine Bürgerinnen und Bürger versteht. Empathie? Fehlanzeige.

  2. Guten Tag, ich bin davon betroffen, meine geliebte Frau verstarb im August 2019 sehr jung. Die Kinder brauchen einen Punkt, um sie zu besuchen und durch das Bestattungsinstitut sind wir auf diese Art der Beisetzung gekommen. Da ich noch lange arbeite und lange unterwegs bin, ist es schön, einen Platz gefunden zu haben, der klein, nicht weit weg ist. Wir wussten, dass wir nicht bepflanzen sollen, aber vom Hinstellen und vom Pflegen und der Gestaltung stand nichts und das Bestattungsinstitut hat auch nichts davon gewusst. Die Kinder und Freunde von mir und meiner verstorbenen Frau haben das Grab für uns pflegeleicht gestaltet. Ich bin sehr erschrocken und auch empört über diese Maßnahmen der Friedhofsverwaltung, zumal ich mit dieser schon mehrmals gesprochen habe. Wir pflegen auch alleine im Notfall. Ich hoffe, dass die Ruhe für uns Hinterbliebenen und der Verstorbenen wieder einkehrt, mit freundlichen Grüßen

    PS: Die Dame der Friedhofsverwaltung ist nicht nett und sehr nachtragend.

  3. Christine sagt:

    Mhm. Bedeutet „pflegefreie Gräber“, dass das Areal so aussieht, bzw. aussehen soll wie z.B. in den USA? Riesige Grasflächen mit einzelnen Grabsteinen, immer in einer Reihe. Dazwischen Platz damit der Friedhofspfleger mit einem Aufsitzrasenmäher durchfahren kann? Ist das gemeint?

  4. Thomas Splitt sagt:

    Jemand wie ich, der seit zwanzig Jahren die Gräber seiner Angehörigen und Freunden auf dem gesamten Friedhof pflegt weiss genau, das es dort viel wichtigere Dinge und Arbeiten für die dort Angestellten gibt. Traurig das die Hinterbliebenen mit immer neuen Vorschriften drangsaliert werden. Die Frage muss lauten Wer möchte sich hier wieder einmal profilieren. Ein Schelm der böses dabei denkt.

  5. Kollmorgen sagt:

    wir sind auch von den verboten an den Partner urnengräbern betroffen,ich verstehe nicht wieso man keine stoffblumen stellen darf, sehen immer frisch und ordentlich aus und stören auch bei der Pflege nicht, vielleicht könnten sie da auch mal nachfragen vielen Dank

  6. Petra sagt:

    schon der Ton zeigt alles. das Schild direkt vor die Gräber zu stellen ist geschmacklos und Nichtachtung. Die Stelle hat viel Geld gekostet und wenn der Friedhof auch kein Harken möchte, dann erwarte ich daß von dort auch regelmäßig Laub und Äste entfernt werden. Eine Pflanzschale wird genauso beiseite gestellt wie Vasen. daß Pflanzen u.A.Kleinigkeiten nicht geht, ist einzusehen. Die Vorschrift mit 2Vasen nicht. Wem von der gr Familie soll man verbieten zu Geburtstagen u.a.Anlässen Blumen hinzustellen. (auch künstliche) Vom Ton her die Kollegin, mit dem Mann(sorry daß mir der Name gerade nicht einfällt) gab es nie unfreundliche Gespräche. Da fehlt die Empathie für diesen Job….

  7. Silvana Prehn sagt:

    Das ist ja echt schlimm das ich meinem Papa nicht einmal eine Kerze hinstellen darf. Man hat doch nur noch die Erinnerung und einen kleinen Platz auf dem Friedhof. Wo leben wir eigentlich.

  8. Ole sagt:

    ich empfinde es als eine Unverschämtheit, wie die Friedhofsverwaltungen mit den Hinterbliebene umgeht. Es fehlt hier wirklich an Empathie und Verständnis des Verfassers dieses Hinweis-Blattes. Einige Hinweise, warum diese Verbote so in der Satzung stehen, wären sicher hilfreicher, als solch ein Diktat von oben herab. Dies geht ja auch aus anderen Kommentaren hervor. Ein paar erklärende Worte würde viel Frust vermeiden.
    Die Frage, die sich hier auch stellt? Was passiert mit den entfernten Gegenständen? Es sind ja zum Teil Erinnerungsstücke mit hohen emotionalen Wert. Und wie sieht das rechtlich aus? Im letzten Satz steht etwas von Entfernen und Entsorgen. Das ist in meinen Augen eine Inbesitznahme fremder Sachen… ist das Diebstahl oder Unterschlagung, wenn diese nicht zurück gegeben werden? Zurück geben wird auch nicht gehen, weil die Sachen werden ja vernichtet. Ist das eine Sachbeschädigung? Oder verliert der Trauernde, durch das Platzieren seiner Andenken auf den Friedhof die Eigentumsrechte an diesen Sachen?
    Vielleicht ist hier jemand vom Fach, der das rechtlich aufdröseln kann.
    Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, das ich niemanden eine Straftat unterstelle.

  9. Marianne Werth sagt:

    Es bleibt mir nur die Erinnerung und ein kleines Stück Erde auf den Friedhof! Und Sie wollen mir verbieten eine Kerze für meinen Mann aufzustellen! wo leben wir hier? Sie sollten sich schämen den Hinterbliebenen so ein Schreiben zuzumuten. Mit freundl.Gruss Marianne Werth

  10. Thorsten sagt:

    Vllt sollte man sich für eine andere grabart entscheiden, dann hat man auch viel mehr Freiheiten was die Grabpflege betrifft.
    Weiterhin steht in der Satzung natürlich nicht abschließend welche Gegenstände alle nicht erlaubt sind.. wie lang würde sonst die Satzung sein? Wenn dort steht, dass für diese Grabart die Pflege der Verwaltung obliegt, ist es eigentlich recht klar. Es gibt andere Grabarten, da ist viel mehr erlaubt. Musste mich leider auch mit diesem Thema vor 3 Jahren beschäftigen und haben uns gegen ein Rasenreihengrab entschieden. PS der Name Rasenreihengrab könnte auch schon darauf schließen lassen, wie es dort aussehen soll. Und ja, die Hinweistafel ist Recht unschön geschrieben.. aber vllt sollte der Nachdruck durchkommen da wohl die entsprechenden Parteien vorher ohne Wirkung angeschrieben wurden.

  11. Margret sagt:

    Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung?Man darf nicht harken?Das kann ja wohl nicht sein.Wie oft der Rasen sehr hoch .Viel Unkraut iist m Rasen.Die Hecke wächst über die Gräber.Wenn die Pflege übernommen wird muss es auch gepflegt aussehen.

  12. ABC sagt:

    Ein hässliches und herzloses Vorgehen! Die das zu verantworten haben können vielleicht auch noch verlieren, was ihnen auf der Welt das Liebste und Kostbarste ist, obwohl man es nicht wünscht. Und dann sollten welche kommen und mit solchen frechen Worten auf ihnen herumknüppeln, wie sich das anfühlt.
    Die haben das Wort FRIEDhof nicht verstanden, es meint nicht Kasernenhof! Das ist würdelos und ich empfinde es als sehr schäbig. Was meinen die Verursacher, wieso die Angehörigen das viele Geld für eine Ruhestätte hier bezahlen, wo es im Friedwald oder in entlegenen Dörfern so viel billiger ist? Die Leute gestalten das ansprechend und bekommen dann in ihrer Trauer eine solche Keule vorgesetzt, schlimm. Niedriger geht es nicht.

    Ich hatte zu diesem Friedhof eigentlich immer ein sehr gutes inneres Verhältnis. Seit 1842 liegen Angehörige von mir auf diesem Friedhof. Schon als winziges Kind wurde ich immer dorthin mitgenommen und es war für mich ein Ort von Stille, Ehrfurcht, Frieden und Schönheit. Es ist sehr schade, dass es zu solchen Konflikten kommen muss. Schon vor Jahren habe ich wahrgenommen, dass manche der dort tätigen Arbeiter einen leisen inneren Grimm haben auf die Friedhofsbesucher und das viele Laub im Herbst. Das Laub erfreut mich selbst auch nicht, aber ich kann nichts dagegen tun, ebenso wenig kann ich meine Angehörigen von diesem Ort wegholen, obwohl ich es gern würde. Also seien wir doch friedlich, mitfühlend und entgegenkommend. Wir haben einen recht hübschen Friedhof im Vergleich zu anderen und erst recht zu den hässlichen Friedhöfen in USA. Solche Verhältnisse wollen wir hier nicht.
    Wenn die Dekoration auf den Urnengräbern Probleme bereitet, dann muss notfalls eine kleine Gebühr erhoben werden. In unserer Welt regelt man Probleme doch mit Geld.
    Der Friedhof sollte FÜR die Trauernden sein und nicht gegen sie. Ich habe noch zwei betagte Angehörige, die verfügt haben, dass ich die definitiv billigste Variante der Bestattung für sie suchen soll. Die Asche soll verstreut werden, evtl. im Ausland. Davon können also kein Einnahmen gezogen werden. Vergrämen Sie nicht die letzten Leute, die sich noch FÜR die Friedhofsbestattung entscheiden. Das Sterben der Friedhöfe als Kulturgut hat schon längst begonnen.
    Ich selber habe komplett Erdbestattung, der seltsame Aushang braucht mich nicht zu interessieren. Aber mich empört der Inhalt und der Ton in diesem Pamphlet.

  13. Saymen Heiden sagt:

    Das ist mal wieder die Warener Stadtverwaltung. Ständig völlig überzogene Verbote. Was machen die eigentlich,mit ihren Gräbern? Stellen die für ihre Verstorbenen nichts hin? Sollten sich schämen und kommt nicht wieder mit euren Vorschriften.

  14. Willy sagt:

    Wenn ich also die Friedhofssatzunmg der Stadt Waren nachlese,einschließlich der 1. und 2. Änderungssatzung, kann ich keine derartige Festlegung finden. Insoweit gehe ich davon aus, dass das Verhalten der Friedhofsverwaltung nicht rechtens sein kann.

    Wenn wie #Ole# davon spricht, ob es Diebstahl usw. sein kann, dann müssen wir in das Starfgesetzbuch § 242 schauen.
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Soweit der Gesetzestext.
    Das es sich bei diesen Gegenständen um eine fremde bewegliche Sache handelt, darf unstreitg angenommen werden.
    Es muss auch eine Zueignungsabsicht bestehen für den Mitarbeiter oder der Freidhofsverwaltung. Die Freidhofsverwaltung wäre hier der „Dritte“ Das darf aber bezweifelt werden.
    Ausserdem muss auch die Subjektive Seite des Täters in die Tathandlung betrachtet werden. Das Gesetz schreibt hier „Vorsatz“ oder Fahrlässigkeit“ vor. Im vorliegenden Fall kommt nur eine vorsätzliche Handlung in Frage.
    Vorsatz bedeutet, das Wissen und Wollen die Tathandlung zu begehen. Also die rechtswidrige Tat. Auch das darf bezweifelt werden. Diese Tathandlung kann nicht Fahrlässig begangen werden. Der Mitarbeiter handelt auf Weisung, Könnte also Beihilfe (Gehilfe) oder Anstiftung (Vorgesetzter) zu einer Straftat in Frage kommen.
    Da es sich aus meiner Sicht aber nicht um eine Straftat handelt, scheidet Beihilfe und/oder Anstifung aus.
    Es könnte sich um eine zivile Streitigkeit handeln.
    Aus meiner Sicht fehlt auch der Hinweis, dass bis zu einem bestimmbaren Zeitpunkt dort abgelegte Gegenstände, bei der Freidhofsverwaltung abgeholt werden können. Da könnte die Friedhofsverwaltung eine Verwaltungsgebühr für den Aufwand der Beseitigung und Aufbewahrung verlangen.

    In der Freidhofssatzung fehlt aber ein derartiger Passus,damit fehlt es auch an einer rechtlichen Grundlage für das Handeln in der vorgelegten Art. Die Stadt muss also die Satzung nacharbeiten.
    Meine Meinung.

  15. Albrecht sagt:

    Meine Mutter und ich bin auch betroffen. Wir alle sollten uns sammeln und bei Norbert Möller einen Termin vereinbaren. Vielleicht kann WSM den Termin ausmachen, und dabei sein. Die Ankündigung auf dem Friedhof ist völlig daneben. Hat die Verwaltung keine anderen Baustellen?

  16. Elimar sagt:

    Wir haben gemeint, dass eine Grabstelle kein Kleingarten sein muss und uns bewusst für die schlichteste der Varianten entschieden. Vielleicht war das falsch, zumindest, das in Waren zu tun. Ich kann nur warnen, dort Steckvasen zu platzieren. Denn gemäht wird erst, wenn man kaum noch durch die Brennnesseln kommt und dann geht das nur noch mit schwerem Gerät und Benzinmotorsensen, mit 2-Taktabgas-Umweltverpestung, viel Krach und Dreck. Das Schnittbild, eine Katastrophe. Rasen nennt man sowas woanders nicht. Die Grabsteine sind nach Mahd bei feuchtem Wetter reihenweise mit Schnittgut vollgespritzt und das bleibt dann so. Da haben die Angehörigen wenigstens was zu tun. Ja, die Steckvasen. Die sind immer wieder vom Steinschlag, von herausstehenden Messern oder Fäden der Sensen zerplatzt, halten kein Wasser mehr oder sind völlig zertrümmert. Die liegen dann in den Abfallsammlern. Tipp an die Verwaltung: Deren Leerung dann als jährlich steigende Zusatzkosten in Rechnung stellen. Läuft.

  17. Micha sagt:

    Ich finde ,dass diese Gräber etwas dicht zusammen sind , ein wenig Platz dazwischen wäre sinnvoll gewesen . Der eine legt mehr Blumen oder andere Dinge dort ab und manche weniger . Wir, mussten leider auch unsere Grabstelle Regelmäßig von links und rechts frei machen weil es einfach zu viel war und alles bei uns lag . Das gehört sich einfach nicht ,da muss man einfach etwas Rücksicht nehmen. Eventuell ist die Wortwahl dieses Schreiben nicht ganz treffend, aber ein Hinweis mit Nachdruck etwas umsichtiger zu sein . Aber grundsätzlich ist 50×50 ohne Zwischenraum zu wenig hätte man drüber nachdenken sollen . Es geht wie immer ums Geld auch nach dem Ableben. Ein sensibles Thema eben jeder trauert anders .

  18. Warener Jung sagt:

    Ordnung muß sein ! Schließlich kann nicht jeder machen was er will !

  19. Petra sagt:

    Also Kunstblumen und Steine , bzw. Schotter haben für mich auf den Grabstellen nichts zu suchen, aber alles andere finde ich echt übergriffig.

  20. Elimar sagt:

    Warener Jung, es geht im Beitrag in erster Linie nicht um die Gestaltungsregeln bei den Rasenreihengräbern. Ich habe auch Verständnis dafür, dass die zuerst billig sind und dann die Verwaltung nicht viele Umstände beim Mähen machen kann. Es geht mehr darum, dass man Friedhofsbesucher nicht in diesem Ton zurechtweisen sollte. Gut, das mag manche mit dickem Fell nicht stören. Aber die Friedhofsverwaltung sollte in der Lage sein, Leute in Trauer emphatischen Ton anzusprechen und etwas Pietät sollte auch zum ABC der Ausbildung gehören. Stattdessen wurde das A4-Blatt mit Text im Amtsdeutsch, von oben nach unten randvoll geknallt. Was die Ordnung betrifft: Dazu gehört, Kommas zu setzen und dass vor einem ! am Satzende kein Lerrzeichen gehört. Würde die Friedholfsverwaltung die Kommentare überwachen, wäre das bestimmt bei Strafe strengstens untersagt!!! (Der Bürgermeister)