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Immer wieder unterschätzt – die Abnahme am Bau

In unserer Serie „Recht im Alltag“ erklärt der Warener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Volker Weinreich heute, wie wichtig die Bauabnahme ist. Bei einem Bauvertrag, der ein Werkvertrag ist, besteht die gesetzliche Verpflichtung, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen, wenn es den vertraglichen Anforderungen entspricht.
So weit so gut. Aber warum ist diese Abnahme so wichtig?

Durch die Abnahme wird die Werkleistung als vertragsgerecht anerkannt. Insofern sollte die Abnahme nicht leichtfertig und voreilig erfolgen. Denn für den Auftraggeber ohne weiteres erkennbare Mängel können nach der Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Außerdem geht mit der Abnahme das Risiko für Baumängel auf den Bauherrn über. Das bedeutet, dass der Bauherr nach der Abnahme für Baumängel beweispflichtig ist.

Daher ist es wichtig, die Abnahme sorgfältig zu planen, alle Mängel zu dokumentieren und nicht leichtfertig damit umzugehen. Insofern ist es ratsam, zur Beweissicherung und Absicherung für spätere Rechtsstreitigkeiten ein Abnahmeprotokoll zu fertigen. Dort sind alle sichtbaren Mängel zu dokumentieren.

Zudem beginnt mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist für das Bauvorhaben innerhalb derer, Mängel geltend gemacht und deren Beseitigung auf Kosten des Bauunternehmens verlangt werden können.

Also im wahrsten Sinne des Wortes: Augen auf bei der Abnahme.

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