Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Ausreisepflicht für Menschen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Einen Antrag, diese Regelung außer Vollzug zu setzen, lehnten die Richter ab. Ein Ehepaar mit Hauptwohnsitz in Berlin und Nebenwohnsitz in Wustrow auf dem Darß hatte den Antrag gestellt. Sie hätten angegeben, sich in ihrer Zweitwohnung aufzuhalten, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Landes-Coronaverordnung sieht vor, dass, abgesehen von Ausnahmen, auch Zweitwohnungsbesitzer spätestens am Freitag das Land verlassen mussten. Vorerst bis zum 11. Mai darf dann nur nach MV einreisen, wer seinen Hauptwohnsitz in dem Bundesland hat oder seine Kernfamilie besucht.
Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die Regelung gegen ihre Grundrechte verstoße, auch weil sie sich sogar gegen Menschen, richte, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft seien.
In der Mitteilung heißt es, das Gericht habe den Antrag im Wesentlichen abgelehnt, weil er in seiner Form unzulässig gewesen sei. Er habe darauf abgezielt, das Land zur Außervollzugsetzung zu verpflichten. In einem Normenkontrollverfahren könne das Gericht hingegen die Regelung höchstens für unwirksam erklären.
Aber auch davon unabhängig hätte der Antrag laut Gericht keinen Erfolg. Das Ehepaar habe etwa auf verlorene Zeit, Gartenarbeit oder darauf verwiesen, Eigentum vorübergehend nicht nutzen zu können. Es habe aber keine schweren Nachteile oder andere wichtige Gründe gegen die angegriffene Regelung dargestellt.









Dann schaut mal in die Dörfer.Da schert es kaum ein Zweitwohnbesitzer die Verordnung
. Auto in die Scheune und gut ist es.