Das Land Mecklenburg-Vorpommern lockert aufgrund der weiterhin sinkenden Corona-Zahlen weiter. Vor allem in den Kontaktbeschränkungen und bei Feiern gibt es Lockerungen, die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute Abend in einer Pressekonferenz verkündet hat. Auch in Sachen Tourismus gab sie weitere Einzelheiten bekannt. So dürfen auch die Fahrgastschiffe endlich wieder in See stechen.
Hier die Einzelheiten für unsere Leser aufbereitet:
Familienfeiern
• ab 01.06.2021: Hochzeiten mit bis zu 30 Personen
• ab 11.06.2021: Feiern in Gaststätten mit bis zu 30 Personen
– Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahren zählen nicht
– Testpflicht im Innenbereich
• ab 21.06.2021:
– Feiern in Gaststätten mit bis zu 60 Personen
– Testpflicht im Innenbereich
– Feiern im privaten Bereich mit bis zu 30 Personen
• ab 05.07.2021:
– Feiern in Gaststätten mit bis zu 100 Personen
– Testpflicht im Innenbereich
– Feiern im privaten Bereich mit bis zu 50 Personen
Schulabschlussveranstaltungen und Zeugnisübergabe:
– außen: mit bis zu 250 Personen
– innem: mit bis zu 100 Personen
– jeweils mit Test- und Sitzpflicht
Kontaktbeschränkungen:
• ab 01.06.2021:
– Kontakte: 5 Haushalte mit bis zu 10 Personen dürfen sich treffen
– Genesene, Geimpfte und Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht mit
• Aufhebung der Maskenpflicht auf dem Schulhof (im Unterrricht ist aber weiter Maskenpflicht)
• ab 05.07.2021:
– Flohmärkte und ähnliche Spezialmärkte dürfen öffnen
• ab 02.08.2021:
– Zulassung von Messen etc.
Tourismus
• ab 28.05.2021
• Tourismus beginnt für die Bürger des Landes
• Öffnung der Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze
• aus anderen Bundesländern dürfen einreisen:
– Zweitwohnungsbesitzer
– Dauercamper
– Bootsbesitzer
• erlaubt sind auch wieder:
– Bootsvermietung, Strandkorbverleih
– Fahrgastschifffahrt
– Busreisen (nur innerhalb von MV)
– Freizeit- und Kletterparks
– Zoos und Tierparks (Innenbereiche mit Tests)
• ab 04.06.2021
• Tourismus nach MV ist wieder möglich für alle Bürger Deutschlands
• Reisebus-Tourismus wieder möglich
• ab 11.06.2021
• jegliche Einreise nach MV ist wieder zulässig
• Tagestourismus
• private Reisen auch zu Freunden und Bekannten
Für alle Urlauber bzw Reisende nach MV gilt:
• die Öffnungen gelten für Geimpfte, Genesene und Getestete
• für die zu Testenden gilt: bei Einreise muss also der negative Test vorgelegt werden, dieser ist alle 3 Tage zu erneuern
• kostenfreie Schnelltests sind ausreichend
• für Kinder ab 6 Jahre besteht die Testpflicht
• ab 14.06.2021
Öffnung von u.a.:
– hoteleigenen Schwimmbädern und Saunen
– Spaß- und Hallenbädern
– Innenbereichen von Freizeitparks, Zirkusse und anderen Indoor-Einrichtungen
– ein negativer Test ist Zugangsvoraussetzung








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