
Hier die Einzelheiten für unsere Leser aufbereitet:
Familienfeiern
• ab 01.06.2021: Hochzeiten mit bis zu 30 Personen
• ab 11.06.2021: Feiern in Gaststätten mit bis zu 30 Personen
– Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahren zählen nicht
– Testpflicht im Innenbereich
• ab 21.06.2021:
– Feiern in Gaststätten mit bis zu 60 Personen
– Testpflicht im Innenbereich
– Feiern im privaten Bereich mit bis zu 30 Personen
• ab 05.07.2021:
– Feiern in Gaststätten mit bis zu 100 Personen
– Testpflicht im Innenbereich
– Feiern im privaten Bereich mit bis zu 50 Personen
Schulabschlussveranstaltungen und Zeugnisübergabe:
– außen: mit bis zu 250 Personen
– innem: mit bis zu 100 Personen
– jeweils mit Test- und Sitzpflicht
Kontaktbeschränkungen:
• ab 01.06.2021:
– Kontakte: 5 Haushalte mit bis zu 10 Personen dürfen sich treffen
– Genesene, Geimpfte und Kinder bis zu 14 Jahren zählen nicht mit
• Aufhebung der Maskenpflicht auf dem Schulhof (im Unterrricht ist aber weiter Maskenpflicht)
• ab 05.07.2021:
– Flohmärkte und ähnliche Spezialmärkte dürfen öffnen
• ab 02.08.2021:
– Zulassung von Messen etc.
Tourismus
• ab 28.05.2021
• Tourismus beginnt für die Bürger des Landes
• Öffnung der Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze
• aus anderen Bundesländern dürfen einreisen:
– Zweitwohnungsbesitzer
– Dauercamper
– Bootsbesitzer
• erlaubt sind auch wieder:
– Bootsvermietung, Strandkorbverleih
– Fahrgastschifffahrt
– Busreisen (nur innerhalb von MV)
– Freizeit- und Kletterparks
– Zoos und Tierparks (Innenbereiche mit Tests)
• ab 04.06.2021
• Tourismus nach MV ist wieder möglich für alle Bürger Deutschlands
• Reisebus-Tourismus wieder möglich
• ab 11.06.2021
• jegliche Einreise nach MV ist wieder zulässig
• Tagestourismus
• private Reisen auch zu Freunden und Bekannten
Für alle Urlauber bzw Reisende nach MV gilt:
• die Öffnungen gelten für Geimpfte, Genesene und Getestete
• für die zu Testenden gilt: bei Einreise muss also der negative Test vorgelegt werden, dieser ist alle 3 Tage zu erneuern
• kostenfreie Schnelltests sind ausreichend
• für Kinder ab 6 Jahre besteht die Testpflicht
• ab 14.06.2021
Öffnung von u.a.:
– hoteleigenen Schwimmbädern und Saunen
– Spaß- und Hallenbädern
– Innenbereichen von Freizeitparks, Zirkusse und anderen Indoor-Einrichtungen
– ein negativer Test ist Zugangsvoraussetzung







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