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Einbruch bei Nachbar-Döner endet mit totem Einbrecher: Landgericht verhängt noch einmal drei Jahre Haft

Wie bestraft man Einbrecher, die auf frischer Tat gestellt werden und nun dafür die Verantwortung tragen, dass einer von ihnen bei einem Fluchtversuch erschossen wurde? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Neubrandenburg jetzt wieder befasst. Anlass war ein Fall, über den „Wir sind Müritzer“ schon mehrfach berichtete: Der Einbruch bei einem Döner-Imbiss in der Neubrandenburger Oststadt in der Nacht zum 1. März 2018, wo die Täter mehrere zehntausend Euro Schwarzgeld vermuteten.
Für diese Tat wurden die beiden damals 40 und 27 Jahre alten Männer vor fast drei Jahren schon zu jeweils drei Jahren Haftstrafe verurteilt. Das Problem: Das Urteil, das die Staatsanwaltschaft für viel zu gering ansah, wurde nicht rechtskräftig. Nachdem Revision eingelegt wurde, hat der Bundesgerichtshof erst Mitte 2020 entschieden, dass die Verurteilung zwar richtig war – die Männer hatten Geständnisse abgelegt – aber das Strafmaß sollte nochmal genau geprüft werden, ob es nicht höher liegen müsste.

Um es vorwegzunehmen: Die Prüfung erfolgte nun, aber das Ergebnis dürfte die Ankläger wieder nicht zufriedenstellen: Die beiden Männer bekamen erneut drei Jahre Haft und nicht sechseinhalb Jahre, wie der Staatsanwalt verlangte.

Die Idee zu dem Einbruch hatte der ältere Mann. Der aus der Türkei eingewanderte Mann hatte erst mehrere Imbissläden in Berlin. Nachdem das gut gelaufen sein soll, machte er 2016 zwei Läden in Neubrandenburg auf, die aber nicht gut liefen. Er habe 50 000 Euro an Schulden gehabt, sagte er.

Dann habe er von dem Schwarzgeld bei dem Nachbarimbiss gehört. Der Mann rief seinen Neffen und dessen Freund an, die aus Berlin zu dem Einbruch kamen. Als sie einbrachen, im Keller 35 000 Euro fanden und mitnahmen und dann aber von Polizisten ertappt wurden, setzte sein Neffe Pfefferspray ein. Man wollte fliehen – der Polizist schoss, der Neffe starb, die anderen wurden festgenommen.

Mit so einem Ausgang habe keiner von ihnen gerechnet, versicherten beide Angeklagte erneut vor Gericht. Seit damals könnten sie nicht richtig schlafen, seien in psychologischer Behandlung. Die Familie des Opfers habe die Kontakte zu ihnen abgebrochen.

Das Landgericht nimmt den Männern dies alles ab. Richterin Daniela Lieschke erläutert im Urteil, dass die Kammer wieder auf einen „minderschweren Fall“ abstellt. Damit liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Haft. Ohne diese Herabstufung, die die Anklage ablehnt, läge die Mindeststrafe für schweren räuberischen Diebstahl bei fünf Jahren Haft. Sechseinhalb Jahre wären angemessen, sagte der Staatsanwalt. Denn auch Pfefferspray sei gefährlich.

Entsprechend gespannt warteten die Angeklagten und ihre Urteile. Und sie konnten aufatmen.

Zu Gunsten der Männer werde ihr Geständnis gewertet. Zudem hätten sie „eine ihnen nahe stehende Person verloren“. Und man müsse berücksichtigen, dass sie „nur Pfefferspray“ hatten und keine Schusswaffe, hieß es. Zudem war der eigentliche Angreifer der Getötete, ohne dass die anderen etwas hätten dagegen tun können, hieß es weiter. Und die beiden Angeklagten seien in der Zeit seit 2018 nicht mehr straffällig geworden.

Nun kommt es darauf an, was beide Seiten unternehmen. Gegen das Urteil ist erneut Revision möglich. Eigentlich kann die Staatsanwaltschaft damit wohl nicht zufrieden sein. Da die beiden Verurteilten schon sechs Monate in U-Haft waren, wurden ihnen auch noch drei Monate Haft erlassen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird – in einer Woche frühestens – müssen sie aber trotzdem noch einen Großteil ihrer Strafe absitzen.

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