Rasender Autofahrer übersieht Ampel: Radfahrerin stirbt – Landgericht bestätigt Hafturteil

18. Dezember 2021

Ein Urteil zum Merken: Das Landgericht Rostock hat einen jungen wilden Raser zu einer Gefängnisstrafe verurteilt – erstens, weil er eine Frau getötet hat und zweitens weil er kaum echte Reue zeigte. Wie „Wir sind Müritzer“ vom Gericht erfuhr, wurde der inzwischen 21 Jahre alte Rostocker jetzt in einem Berufungsprozess zu exakt derselben Freiheitsstrafe verurteilt, wie er sie schon in erster Instanz erhalten hatte – zwei Jahre und drei Monate hinter Gittern. Der junge Mann hatte gegen das erste Urteil Berufung eingelegt, weil er wohl hoffte, dann mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen.
Der schlimme Vorfall hatte sich Mitte August 2020 in Höhe des Ostseeparkes Sievershagen an der B105 ereignet. Nach Untersuchungen der Polizei war der damals 20 Jahre alte Mann mit etlichen Überholmanövern und Geschwindigkeiten von etwa 110 Stundenkilometern unterwegs. Dabei übersah er am frühen Morgen, dass seine Ampel „rot“ zeigte. Eine 52 Jahre alte Radfahrerin hatte „Grün“ und überquerte die B105.

Nach Berechnungen eines Gutachters fuhr der 20-Jährige noch „zwischen 80 und 88 Kilometer pro Stunde“ als es zum Zusammenstoß kam. Die Frau wurde etwa 40 Meter durch die Luft geschleudert und tödlich verletzt. Sie hinterließ drei Kinder. Diese waren im Prozess Nebenkläger.

Das zuständige Amtsgericht befand den Mann, der in der damaligen Verhandlung noch anführte, dass er ja noch „gelb“ hatte, zuerst der fahrlässigen Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Mit der Freiheitsstrafe war er nicht einverstanden. Sein Anwalt legte Berufung ein.

Nun kam es zur erneuten Verhandlung. Kurz vor Beginn änderte der Anwalt die Berufung dahingehend ab, dass sie sich nur auf das Strafmaß bezog. Damit wurde das Tatgeschehen faktisch zugegeben. Das half aber auch nichts. Das Landgericht ließ sich nicht beirren. Es änderte nur die Rechtsgrundlage: Nun wurde der Raser nach Jugendstrafrecht verurteilt, damit muss er nicht in ein Gefängnis für Erwachsene, sondern kann die Haft in Neustrelitz ableisten. Und dort vielleicht auch eine Lehre abschließen, was ihm bisher nicht gelungen war.

Mit diesem Berufungsurteil folgte die Kammer am Landgericht genau der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Rasers hatte tatsächlich eine Strafe verlangt, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Also unter zwei Jahren, aber das lehnte das Gericht ab. Das Interessante: Dagegen hat der Verurteilte kein Rechtsmittel mehr.

Außerdem wird ihm der Führerschein entzogen und erhielt eine dreijährige Führerscheinsperre.


4 Antworten zu “Rasender Autofahrer übersieht Ampel: Radfahrerin stirbt – Landgericht bestätigt Hafturteil”

  1. Axel sagt:

    Habe ich das jetzt richtig verstanden das,, ein Erwachsener Mensch, einen anderen Menschen, aus blanker Dummheit(er würde doch nicht gezwungen zu schnell zu fahren, oder?) , umgebracht hat. Die verstorbene Dame hinterlässt Kinder und eine trauernde Familie sowie eine Lücke die niemand für diese füllen kann. Um diese Tat zu bestrafen, wird er wie ein jugendlicher behandelt der irgendwo aus Schabernack eine Scheibe eingeworfen hat und bekommt sogar noch die Möglichkeit eine Lehre abzuschließen, was er in 4 Jahren scheinbar nicht gebacken bekommen hat. Naja wozu auch, ein Auto könnt er sich ja so auch leisten. Na wenigstens hat er scheinbar keine Reue verspürt, also wird ihm das wohl auch alles Latte sein.
    Es mag nicht in Ordnung sein als unbeteiligter seinen Senf dazu zu geben aber das ist für mich ein Beispiel zum Thema ungerechte urteile. Niemand kann ein Urteil verhängen, zudem man sagen kann: damit ist der Tod eines anderen gerechtfertigt aber dieses da oben ist irgendwie lasch. Wäre es nicht irgendwie möglich das es urteile gibt bei denen die verurteilten im Gefängnis arbeiten müssen und das verdient Geld an die geschädigten bzw. Deren Angehörige geht? Bringt am Ende auch nicht das Leben zurück aber zumindest wird vielleicht ein Teil der Belastung etwas genommen.

  2. esbe sagt:

    Opfer darf man nicht werden.

  3. RüdigerS sagt:

    Strafrecht und Zivilrecht sind 2 unterschiedliche Verfahren.
    Beim Strafrecht bekommt der Täter vom Staat eine Strafe und beim Zivilrecht kann das Opfer oder die Hinterbliebenen auf Schadensersatz klagen und dann auch Geld bekommen. Ich glaube in diesen Fall wäre dann Schmerzensgeld möglich.

    Er war unter 21 und bis dahin kann Jugendstrafrecht gelten.
    Diese Regelung gibt es aus guten Grund.
    Wenn man Bürgern erst ab 18 Jahren eingesteht den Bundestag zu wählen (der eben diese Gesetze macht – Strafrecht), dann kann man nicht fordern, dass diese „jungen“ Bürger gleich mit den gleichen Maß abgeurteilt werden wie erfahrene Erwachsene.

    Natürlich war das kein Kavaliersdelikt, ABER
    mit Sicherheit wollte er das nicht und auch die überhöhte Geschwindigkeit allein ist dafür kein Beweis genug (also dass er das mit Absicht wollte).

    Wenn man jetzt aber mit aller Härte voll durchgreifen würde (15 Jahre Knast), dann wäre sein Leben mit ziemlicher Sicherheit komplett gelaufen. Das bringt die Verstorbene auch nicht zurück und die abschreckende Wirkung ist bei beiden Urteilen („mittel“ wie jetzt oder „sehr hart“ wie gefordert) gegeben.
    Wer will schon als junger Erwachsener für Jahre in den Knast. In den besten Jahren seines Lebens. Das schreckt schon ab.
    Die ganzen Verfahrenskosten und möglicherweise das Schmerzensgeld und die „Erfahrungen“ im Jugendknast kommen noch dazu.

    Ja, eine Frau ist verstorben und das ist schlimm – keine Frage.
    Aber kein Urteil dieser Welt holt sie wieder.

    Traurig ist eigentlich nur, dass er kaum Reue gezeigt hat.
    Aber das ist wahrscheinlich nur dem Verteidiger geschuldet, der eben so das beste Urteil für seinen Mandanten erreichen will. Hat vielleicht auch mit der Zivilklage zu tun. Ist aber nur eine Vermutung.

  4. esbe sagt:

    Unsere Dozentin in Englisch erzählte uns, dass in ihrer Heimat (GB) „Sense ist“ wenn man „einen umnietet“ mit Todesfolge.
    Das sollte hier auch so sein. Und kein Geschwafel. Wer alt genug ist zu töten, der ist auch alt genug zu sitzen. Wer will schon mit 52 sterben?