Verfügung regelt „Knallerei“ in der Stadt Waren

28. Dezember 2021

Die Stadt Waren hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, in der geregelt wird, welche Pyrotechnik zum Jahreswechsel auf welchen Plätzen verwendet werden darf oder eben nicht. Grundlage für diese Allgemeinverfügung ist die gültige Corona-Landesverordnung.
Auf folgenden aufgezählten, öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen der Stadt Waren(Müritz) sind das Verwenden von Pyrotechnik der Klasse F 2 sowie Ansammlungen und Zusammenkünfte, insbesondere feiernder Menschen, untersagt:

– verkehrsberuhigte Bereiche
– Neuer Markt und Alter Markt
– Festplatz Zum Amtsbrink
– öffentliche Grünanlagen
– öffentliche Spiel- und Sportplätze
– Stadthafen und Promenaden
– öffentliche Parkplätze
– alle weiteren öffentlich gewidmeten Straßen, Wege, Plätze und Flächen – alle sonstigen öffentlichen Flächen.

Ausgenommen von dieser Regelung ist das sogenannte Kleinstfeuerwerk Klasse F 1 (Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk). Diese Verfügung gilt vom 31.12.2021 ab 0:00 Uhr bis zum 01.01.2022, 24:00 Uhr.


5 Antworten zu “Verfügung regelt „Knallerei“ in der Stadt Waren”

  1. Ernst sagt:

    Also nur auf dem eigenen Grundstück oder eben andere private abgezäunte Bereiche (Firmengelände).

  2. Mustermann, Max sagt:

    Alle öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Flächen hätte auch gereicht Hafen, Markt und Co sind da ja inkludiert.

  3. Reiner Fröhlich sagt:

    Die Stadt Waren hat vergessen ein Betretungsverbot auszusprechen. Besser wäre die Einwohner der Diktatur Waren wegzusperren. Wieviel Extra Polizei wurde denn zur Durchsetzung der Maßnahmen angefordert ? Sind genügend Arrestzellen geordert ? Langsam wird es lächerlich !

  4. Lutra sagt:

    Und keine Sau wird das interessieren.

  5. matze sagt:

    nicht drüber nachdenken !!! vorgestern beim asia-restaurant (Lotos in Waren)- keine Masken (weder für gäste noch für personal – keine Abstände !!! Kontrolle Impfnachweis oder pcr-test – Fehlanzeige !!!