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Was tun, wenn der Corona-Test positiv ist?

Diese Fragen tauchen gegenwärtig immer häufiger auf: Was ist zu tun, wenn mein Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt? Wer muss verständigt werden? Wie lange muss ich in Quarantäne? Was bekommt mein Arbeitgeber? Diese und andere Fragen erklärt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Demnach gelten folgende Regelungen:

Positiver Selbst- oder Schnelltest

Bei einem positiven Selbst- oder Schnelltest gilt eine Absonderungspflicht für ungeimpfte, geimpfte und genesene Personen. Die krankheitsverdächtige Person muss sich sofort beim Hausarzt oder am Wochenende beim ärztlichen Bereitschaftsdienst melden. Im Anschluss erfolgt ein PCR-Test zur Überprüfung der Corona-Infektion.

Positiver PCR-Test

Für ungeimpfte, geimpfte und genesene Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis gilt eine sofortige häusliche Isolation für die Dauer von zehn Kalendertagen. Bei diesen zehn Tagen wird der Tag, an dem der PCR-Test durchgeführt wurde, nicht mitgerechnet.

Die Datenübermittlung des Testergebnisses erfolgt automatisch an das Gesundheitsamt. Die infizierte Person wird vom Gesundheitsamt schnellstmöglich kontaktiert und erhält als Nachweis vom Gesundheitsamt eine Bestätigungsmail zur Weitergabe an den Arbeitgeber oder für die Schule. Liegt das positive PCR-Ergebnis vor, so hat die infizierte Person unverzüglich die bekannten engen Kontaktpersonen zu informieren und diese sind mit Namen, Adressen, Geb.-Datum und Telefonnummer per Mail an das Gesundheitsamt des Landkreises zu melden (gesundheitsamt@lk-seenplatte.de).

Kontaktpersonen

Für die Kontaktperson gilt eine sofortige häusliche Quarantäne für zehn volle Kalendertage.

Nach dreifacher Impfung entfällt bei Kontaktpersonen die Pflicht zur Absonderung. Nach zweifacher Impfung entfällt ebenfalls die Pflicht, wenn die zweite Impfung mindestens 15 bis maximal 90 Tage her ist.

Wer geimpft und genesen ist, muss nicht in Quarantäne, wenn die eigene Coronavirus-Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage nach dem eigenen positivem PCR-Test her ist.

Und für Genesene entfällt die Absonderungspflicht ebenfalls, wenn der eigene positive PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage her ist.

Vorzeitige Beendigung der Isolation bzw. Quarantäne

Es besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Isolation bzw. Quarantäne, wenn bei infizierten Personen und Kontaktpersonen 48 Stunden zuvor keine Symptome vorliegen.
Personen mit positivem PCR-Nachweis können sich frühestens am 7. Tag der Isolation und Schüler am 7. Tag freitesten. Eine Entlassung aus der Isolation ist mit einem zertifizierten negativen PoC-Testergebnis eines Testzentrums oder durch einen negativen PCR-Test möglich.

Kontaktpersonen können sich frühestens am 7. Tag der Quarantäne und Schüler am 5. Tag freitesten. Eine Beendigung der Quarantäne ist mit einem zertifizierten negativen PoC-Testergebnis eines Testzentrums oder durch einen negativen PCR-Test möglich.

Der Nachweis über das negative Testergebnis ist zusammen mit der Bitte um Beendigung der Quarantäne an das Gesundheitsamt des Landkreises per Mail anfreitestung@lk-seenplatte.de zu senden. Die Aufhebung der Isolations- bzw. Quarantänezeit ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Gesundheitsamt erlaubt.

Ausnahmen gibt es für medizinisches Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Eine Übersicht der Isolations- und Quarantäneregeln können auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte dem Schaubild und den Merkblättern entnommen werden unter: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/

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