Bootskriminalität 2021 nahezu unverändert: Schaden sinkt

10. Februar 2022

Die Zahl der Fälle von Bootskriminalität ist dem Landeskriminalamt zufolge im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern nahezu unverändert geblieben. So sind 2021 genau 237 Fälle zur Anzeige gebracht worden –- im Vorjahr waren es 242 Fälle. Der Löwenanteil ist mit 109 Anzeigen erneut auf den Diebstahl von Bootszubehör entfallen. Auch im Bereich der Bootsmotoren ist eine Abnahme der Fallzahlen ersichtlich. So wurden im Jahr 2021 mit 67 gestohlenen Bootsmotoren 12 Fälle weniger als im Vorjahr bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern registriert. Am häufigsten hatten es die Diebe auf die Bootsmotorenklasse von 6 PS bis 15 PS abgesehen.
Eine Zunahme des Diebstahls ist hingegen bei den Stand-up Paddle Boards (SUP) festzustellen.

Diese werden häufig ungesichert in Bootsschuppenanlagen oder auf anderen Wasserfahrzeugen zurückgelassen und sind so leichte Beute.

Die Schadenshöhe ging im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück (2021: ca. 470.000 Euro, 2020: 808.000 Euro), was sicher auch mit dem geringeren Anteil des Diebstahls hochwertiger Außenbordmotoren (über 50 PS Leistung) einhergeht.

Bedingt durch die leichtere Verfügbarkeit während der Bootssaison sind in der Regel die wärmeren Monate von Mai bis September am stärksten betroffen. Dies trifft auch auf das Jahr 2021 zu. Am stärksten betroffen waren die Monate Juni (23 Fälle), Mai (22 Fälle) und September (20 Fälle).

Wie auch in den Vorjahren ist der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg deutlich häufiger betroffen als der des Polizeipräsidiums Rostock. Ursächlich dafür dürfte jedoch vor allem das Mehr an Binnenseen und den damit verbundenen Tatgelegenheiten sein.

Zur Vorbeugung von Straftaten im Zusammenhang mit Booten raten Wasserschutzpolizei und Landeskriminalamt zu erhöhter Wachsamkeit und geben folgende Hinweise:

  • Sichern Sie Ihr Boot und Ihren Außenborder zusätzlich, z.B. mit Ketten, Schlössern oder Alarmanlagen.
  • Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Diebstahl geschützt werden kann, z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens, durch Aufbewahrung in einer Halle oder in der heimischen Garage.
  • Lassen Sie den Außen- oder Innenbordmotor sowie maritimes Equipment bei Ihrer örtlichen Wasserschutzpolizeiinspektion codieren. Mit einer solchen eindeutigen Identifizierungs- und Eigentumskennzeichnung schaffen Sie u.a. die Möglichkeit, dass der entwendete Bootsmotor beim Auffinden schnell Ihrem Eigentum zugeordnet werden kann. Außerdem werden beispielsweise als codiert gekennzeichnete Bootsmotoren deutlich uninteressanter für einen kriminellen Zugriff.
  • Achten Sie auf widerstandsfähige Tür-, Fenster- und Lukenbeschläge, Sicherheitszylinder an Kajütentüren und Lenkradsperren an und auf Ihrem Boot.
  • Verschließen Sie Kajüte und Backskisten.
  • Entfernen Sie leicht demontierbare und wertintensive Ausrüstungsgegenstände und lassen Sie keine Wertgegenstände an Bord.
  • Fotografieren Sie Ihr Boot. Registrieren Sie signifikante Merkmale, die ein Wiedererkennen erleichtern. Führen sie einen Bootspass außerhalb Ihres Bootes mit allen Angaben zum Boot und zur Motortechnik.
  • Sollten Sie ein gebrauchtes Boot erwerben, achten Sie auf die Rumpfnummer (CIN – Craft Identification Number). Wird Ihnen ein Boot ohne oder mit „überarbeiteter“ CIN angeboten, erkundigen Sie sich genau nach der Herkunft und den Besitzverhältnissen des Bootes. Die Wasserschutzpolizei berät Sie dazu gern.
  • In diesem Zusammenhang rät die Polizei weiter, jeden Diebstahl sowie Versuchshandlungen, auch ohne materiellen Schaden, zur Anzeige zu bringen.

Zusätzliche kostenlose, individuelle und neutrale Beratungen gibt es bei Bedarf bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizeiinspektionen und den Wasserschutzpolizeiinspektionen des Landes. Über die genannten Informationen hinaus können sich interessierte Bootsführer hier auch über den Stand und die Möglichkeiten weiterer bzw. zu konkreten Sicherungstechnologien, beispielsweise der GPS-Ortung, informieren.


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