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Flüchtlinge bleiben auch nach Registrierung in Privatunterkünften

Entgegen anders lautender Informationen müssen ukrainische Schutzsuchende, die privat untergekommen sind, nach einer Meldung bei den Ausländerbehörden nicht in eine zentrale Aufnahmeeinrichtung. „Die Aussage, eine offizielle Registrierung führe zur Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft, ist falsch. Wir sind für alle Möglichkeiten dankbar, die Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine zu uns flüchten, unterzubringen. Diejenigen, die privat untergekommen sind, können gern in dieser Unterkunft bleiben“, stellt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel klar. Zugleich sagt er: „Wir sind Jeder und Jedem dankbar, der sich aus seiner privaten Unterkunft heraus bei der Ausländerbehörde vor Ort registrieren lässt. Dies ist Voraussetzung, um zum Beispiel medizinische Behandlungen nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen oder andere Leistungen in Anspruch nehmen zu können.“

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