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Corona-Maßnahmen sollen in MV bis Ende April gelten

In Mecklenburg-Vorpommern sollen etliche Corona-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testbestimmungen für Ungeimpfte bei Gaststättenbesuchen auch noch den April über gelten. Das erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute nach der Kabinettssitzung. Vorgesehen ist, die zunächst bis zum 2. April befristeten Übergangsregelungen bis zum 27. April zu verlängern. Der Landtag soll dazu in einer Sondersitzung am Donnerstag ein Votum abgeben.

Als Begründung für die geplante Verlängerung nannte die Ministerin die anhaltend hohe Zahl der Corona-Erkrankungen. „Das öffentliche Gesundheitssystem ist an der Überlastungsgrenze. Das betrifft viele Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, vor allem aber die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Drese. Dort müssten viele Infizierte behandelt werden, etwa jedes fünfte Bett auf den Intensivstationen sei mit Corona-Patienten belegt. Da auch viele Mitarbeiter infiziert seien, falle in einigen Kliniken derzeit fast ein Drittel des Personals aus.

Drese kritisierte erneut die vom Bund beschlossenen Aufhebung der Schutzmaßnahmen: „Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes kommen zum falschen Zeitpunkt, da wir inmitten eines dynamischen Pandemiegeschehens sind.“ Mit knapp 2500 nachgewiesenen Infektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche weist Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer weiterhin die höchste Sieben-Tage-Inzidenz auf.

Nach Angaben der Ministerin ist für alle sechs Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern und auch für die beiden kreisfeien Städte Rostock und Schwerin eine „epidemische Ausbreitung“ der Coronavirus-Erkrankungen zu verzeichnen. Deshalb stufe man alle Regionen als sogenannte Hot Spots ein, in denen weiterhin verschärfte Schutzvorschriften gelten können.

Stimmt der Landtag zu, müssen in Innenbereichen weiterhin Schutzmasken getragen werden, im Freien, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Betroffen sind neben Einzelhandel, Nahverkehr und körpernahen Dienstleistungen unter anderem auch Zoos, Hallen- und Spaßbäder Kinos, Theater und Museen.

Für Restaurantbesuche, Hotelaufenthalte oder den Besuch von Sportveranstaltungen gilt weiterhin die 3G-Regel. Veranstalter können aber auch die schärfere 2G-Regel anwenden, nach der nur Genesene und vollständig Geimpfte Zutritt haben und dafür die Abstände kleiner werden dürfen. Für Clubs und Diskotheken bleibt es bei der 2G-plus-Regel.

3 Gedanken zu „Corona-Maßnahmen sollen in MV bis Ende April gelten“

  1. Gegen die Masken habe ich nichts. Wer schreibt, dass die unser Immunsystem beeinträchtigt, spinnt. Durchs Maske tragen, hatte ich seit zwei Jahren keine Erkältung oder gar Grippe mehr! In Innenräumen ist sie doch ganz praktisch.
    Das ganze Testen für Ungeimpfte und nicht testen für Geimpfte ist dagegen großer Mist! Entweder ganz oder gar nicht. Ein geimpfter kann das Virus in sich tragen genauso wie ein ungeimpfter. Warum wird das noch unterschieden. Reinsten Humbug!
    Leben lernen mit dieser Krankheit, die nicht mehr verschwinden wird und gut ist. Trotzdem bitte an die einfachen Hygienemaßnahmen halten und fertig.

  2. Und wenn das wider erwarten auch nicht hilft dann gehen wir in den Lockdown. Hatten wir lange nicht mehr und Abwechslung tut doch gut.
    Bin gespannt ab wann man sich dann den vierten, fünften und zehnten pieks abholen muss und immer noch auf die ungeimpften geschimpft wird. Irgendwann sind dann die Kleinkinder bis 5jahre schuld, da die noch nicht gepiekst sind.
    Kann das ganze sch… so langsam nicht mehr hören. Wann wird endlich gerafft dass der ganze Stuß nichts bringt und wir damit leben müssen.
    Aber Panik verbreiten und Angst schüren, das muss sein, es zementiert die Macht.

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