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Brandgutachter widerspricht Schilderung des Angeklagten

Im Prozess um den Brandanschlag auf eine junge Frau in Neubrandenburg (WsM berichtete) hat der Angeklagte jetzt ein großes Problem mehr: Ein Brandsachverständiger hat am gestrigen Prozesstag erklärt, dass er die Angaben des Mannes für nicht glaubhaft hält. Der 56-jährige Polizist, dem versuchter Mord und Körperverletzung vorgeworfen werden, hatte zu Prozessbeginn gesagt, dass er die Frauen im Oktober 2021 in der Wohnung zwar körperlich attackiert hat. Er habe ihr Schreien beenden wollen. Danach will er aber mit einem ganz kleinen Feuer, zu dem er wenig Brennspiritus auf den Laminatboden sprühte, nur seine Fußspuren beseitigt haben. Danach sei er geflüchtet. Die Flamme sei erloschen gewesen. Und er erfand die These, dass das Feuer nach seinem Verschwinden in dem engen Flur der Wohnung durch Zugluft noch einmal ausgebrochen sein könnte.  Dem widersprach der Experte nun im Gericht.

Die schweren Verbrennungen, die die 33-jährige Frau an Beinen, im Intimbereich und an den Hüften erlitten hat, sind nur dadurch zu erklären, dass sie mit einer brennbaren Flüssigkeit überschüttet und angezündet wurde. Und dazu müsse weit mehr Brennspiritus verschüttet worden sein, als der Angeklagte glaubhaft machen wollte.

Der Angeklagte sprach von geschätzten 75 Millilitern, der Gutachter wohl von mindestens 250 Millilitern. Die Brennspiritusflasche, die vor dem Besuch des Mannes nicht in  der Wohnung gewesen sein soll,  war dort später noch halbvoll gefunden worden mit etwa 450 Millilitern Inhalt.

Und ein weiteres sei klar: Wenn ein kleiner Film Spiritus verbrannt ist, habe sich dieser auch nicht erneut entzünden können, sagte der Gutachter. Beim Gesamtbild der Brandrückstände im Flur sei zu sehen, dass es kein substanzielles Feuer gegeben hat. Selbst Papier, Regal, Tapete und Fußboden  seien nur leicht oberflächlich erwärmt worden, es habe keine echte Glut gegeben.

Im weiteren Prozessverlauf schloss die Kammer die Öffentlichkeit vorübergehend aus. Die Bilder einer Rechtsmedizinerin, die diese an die Wand warf, seien zu intim, als dass sie öffentlich gezeigt werden könnten, sagte die Richterin. Sie zeigten die schweren Brandwunden des Opfers rund um den intimsten Bereich einer Frau, die in einem Gutachten bewertet wurden.

Die beiden Frauen, die 33-Jährige und ihre Mutter, hatten an das unmittelbare Tatgeschehen – also die Schläge und das Feuer am 11. Oktober 2021 in der Wohnung der jungen Frau in Neubrandenburg (WsM berichtete) – keine direkten Erinnerungen mehr, wie sie sagten.

Der Prozess gegen den 56-Jährigen wird nun Anfang Mai fortgesetzt. Es müssen noch einige Zeugen und der psychiatrische Gutachter für den Kripo-Polizisten gehört werden. Dann  sollen die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden.

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