Die ständig wachsende Wolfspopulation in Mecklenburg-Vorpommern erfordert neben Herdenschutz-Maßnahmen für Weidetiere auch eine Regulierung des Bestands. Das fordert der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern, anlässlich des „Tages des Wolfes“ am heutigen Sonnabend. Aktuell gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 16 bestätigte Wolfsrudel, fünf mehr als noch vor einem Jahr. Daneben wurden im Rahmen des Wolfsmonitoring zwei Wolfspaare sowie drei Einzelwölfe bestätigt. Damit hat sich der Wolfsbestand im Land in den vergangenen zwölf Jahren mehr als verzwanzigfacht. Diese ungebremste Ausbreitung der Wölfe fordert immer mehr Opfer. Allein im vergangenen Jahr wurden 202 Nutztiere durch Wölfe getötet oder verletzt. Damit weist die seit 2007 geführte Statistik mehr als 1200 Kälber, Schafe, Ziegen und Pferde Opfer von Wolfsangriffen aus.
„Immer mehr Weidetierhalter im Land geben auf, weil sämtliche Herdenschutzmaßnahmen nicht nur versagen, sondern die ständig steigenden Anforderungen an die Tierhalter nicht mehr zu stemmen sind“, beschreibt Dr. Manfred Leberecht, Vizepräsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern die aktuelle Situation. Die Weidetierhalter seien es leid, zerrissene Tiere von der Weide zu holen, während sich andere über die Vermehrung des Wolfes freuen. „Nur mit einem vernünftigen und rechtssicheren Wolfsmanagement hat die Weidetierhaltung im Agrarland Mecklenburg-Vorpommern eine Zukunft. Ohne Weidetiere droht nicht nur der Verlust von Biodiversität und Artenschutz, wir verlieren auch Arbeitsplätze und ein wichtiges Stück Kulturgeschichte.“
Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern fordert einen Wolfsmanagementplan, der im Umgang mit dem Wolf nicht nur auf Prävention und Entschädigung setzt, sondern auch die Spielräume zur Regulierung des Wolfsbestandes nutzt. „Unsere Weidetiere brauchen einen effektiven Schutz.“ Darüber hinaus plädiert der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf die Entschädigungszahlungen für eine Anpassung der Entschädigungshöhe bei Kälberrissen und eine sinnvolle und praktikable Vorschreibung der Zaunhöhen.
Zudem regt der Verband an, die in Niedersachsen geltenden Regelungen für die Ausgleichszahlungen bei Wolfsrissen auch in Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. In Niedersachsen genügt zur Antragstellung für Entschädigungszahlungen die Dokumentation von wolfstypischen Kehlbissen und Wolfsspuren im Rissprotokoll. Der Nachweis der Wolfs-DNA dient hier nur der Schadenszuordnung zu bestimmten Tieren/Rudeln.








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