Schnell mal während der Arbeitszeit vor die Tür und eine Zigarette rauchen? Das ist laut Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern nicht erlaubt. Geraucht werden darf nur in der Pause. Für die Richter am Landesarbeitsgericht ist das Rauchen während der regulären Arbeitszeit ein Unding (Aktenzeichen: 5 TaBV 12/21 ). Konkret ging es um den Fall eines Logistikdienstleisters am Seehafen Rostock.
Pro sechsstündiger Schicht konnten die Arbeitnehmer nach dem Rahmentarifvertrag für Hafenarbeiter eine 30-minütige Pause machen. Im September 2011 hatte der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Betriebsordnung geschlossen, nach der auf dem Hafengelände wegen der besonderen Brandgefahr ein generelles Rauchverbot galt. Lediglich an fünf „Raucherinseln“ war es erlaubt zu rauchen.
Als es 2020 im Hafen bei mehreren Unternehmen zu Bränden kam, wies der Arbeitgeber darauf hin, dass das Rauchen nur in den ausgeschilderten Bereichen und „ausschließlich in der tariflich vorgeschriebenen Pause gestattet“ sei.
Der Betriebsrat wollte das aber nicht akzeptieren und pochte auf sein Mitbestimmungsrecht. Das Unternehmen gehe mit seiner Anweisung über die Betriebsordnung hinaus. Über Jahre hinweg seien ungeplante, eingeschobene Raucherpausen – etwa bei technologisch bedingten Arbeitszeitunterbrechungen – möglich gewesen. Dementsprechend dürfe der Arbeitgeber rauchende Beschäftigte nicht auf die regulären Pausen vertrösten.
Der Arbeitgeber berief sich darauf, dass Rauchen keine Arbeitsleistung sei – und daher nur außerhalb der tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeiten und in den regulären Pausen erlaubt sei. Dies habe auch schon vorher gegolten. Letztlich strebe der Betriebsrat an, bezahlte Raucherpausen einzuführen.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied nun, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat, wenn der Arbeitgeber das Rauchen nur in den regulären Pausen gestattet. Das Mitbestimmungsrecht umfasse das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer, nicht aber das „Arbeitsverhalten und damit Regelungen und Weisungen, welche die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisieren“. Tariflich seien die Raucherpausen nicht geregelt.









Super Entscheidung. Schließlich kommen bei vielen kleinen Raucherpausen mehr als ein paar Minuten Pause zusätzlich am Tag zusammen, die der Nichtraucher nicht hat.
6x am Tag für 10 min. vor die Tür, macht eine Stunde wenige Arbeit als der Nichtraucher. 20 Arbeitstage im Monat ,macht 2,5 Tage ,mal 12 Monate, da sind 30 Arteitstage in blauen Dunst aufgelöst. Der Raucher hat also doppelt so viel Urlaub wie seine Nichtraucher Kollegen.
Also bei uns muss man sich auspiepsen, wenn man außerhalb der Pausen vor die Tür will. So ist es keine Arbeitszeit. Das machen unsere Raucher auch immer. Dafür sind manche dann ne halbe Stunde länger da als normal. Wenn das so von den Arbeitsabläufen her geht in einer Firma, ist das doch ein guter Kompromiss.