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Polizei nimmt Radler und Roller-Fahrer ins Visier

Mit dem Themenschwerpunktkomplex „Fahrräder/E-Scooter/Pedelecs“ gehen die monatlichen Kontrollen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN“ in eine neue Runde: Die Zielgruppe der Kontrollen liegt im Juni neben den Radfahrern demnach auch auf Nutzern von Pedelecs (Räder mit Trethilfe und einem elektromotorischen Hilfsantrieb), S-Pedelecs (weiterentwickelte Variante, mit der eine Fahrgeschwindigkeit von etwa 45 Stundenkilometern erreicht werden kann) und E-Scootern. Letztere werden in den Städten des Landes immer beliebter, zahlreiche Anbieter haben ihre Roller von Schwerin bis Greifswald verteilt. Jeder, der sich die dazugehörige App herunterlädt, kann die Roller nutzen. Bei Höchstgeschwindigkeiten zwischen 20 und 25 Stundenkilometern ist das nicht immer ungefährlich.

Die Polizeibeamten der beiden Polizeipräsidien des Landes – Neubrandenburg und Rostock – werden den ganzen Monat Juni über verstärkt die Zweiradfahrer im Blick haben. Zum einen stehen Kontrollen an Unfallschwerpunkten im Fokus sowie in Bereichen, in denen regelmäßig der Radweg verkehrsgefährdend in falscher Richtung benutzt wird. Zum anderen sollen Rad- und Rollerfahrer auch für mögliche Gefahren auf dem Rad bzw. Roller sensibilisiert werden.

Im Jahr 2021 sind in MV insgesamt 1.526 Fahrradfahrer verunglückt. Darunter befanden sich 178 Pedelecfahrer, was einem Anteil von 12 Prozent entspricht. Zudem verunglückten 4 S-Pedelecfahrer. Im Jahr zuvor (2020) verzeichnete MV noch 1.668 verunglückte Radfahrer (davon Pedelecfahrer: 173 (Anteil lag bei 10 %), S-Pedelecfahrer: 2). 2019 lag die Anzahl der verunglückten Radfahrer sogar noch bei 1.675 (davon 117 Pedelecfahrer (Anteil 7 %) und 1 S-Pedelecfahrer). Zusammenfassend lässt sich allerdings feststellen, dass die Anzahl der verunglückten Pedelecfahrer steigt, was folglich auch auf ein gestiegenes Nutzungsverhalten zurückzuführen ist.

Die Polizei rät grundsätzlich jedem Rad- und Rollerfahrer:

  • verkehrssichere Räder/Roller kaufen und nutzen
  • Bremsen, Reifen, Beleuchtung regelmäßig warten
  • Helm tragen (Bei Radfahrern jeglichen Alters dringend empfohlen!)
  • vor allem bei Dunkelheit, Dämmerung oder zum Beispiel bei Starkregen oder Nebel gut sichtbare, reflektierende Kleidung tragen
  • defensive und vorausschauende Fahrweise
  • besonders vorsichtig an Kreuzungen und bei Einmündungen sein
  • Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings (Kinderkönnen Fahrradparcours absolvieren)

Übrigens müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf Gehwegen fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen es. Wer die Jungen und Mädchen als Aufsichtsperson (also mind. 16 Jahre alt) auf dem Rad begleitet, darf ebenfalls mit auf dem Gehweg fahren. Wie immer gilt hier natürlich die gegenseitige Rücksichtnahme – auch in Bezug auf Fußgänger.

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