
Man hat es in den vergangenen Tagen und Wochen deutlich gemerkt: Mit den normalen oder besser mit den erlaubten Streu-Methoden kommt man nicht weit. Für die UBW-Fraktion der Warener Stadtvertretung (ehemals FDP/MUG-Fraktion) ist das ein Grund, die aktuell gültige Straßenreinigungssatzung ändern zu lassen. Die Fraktion hat einen entsprechenden Antrag gestellt, der in der nächsten Stadtvertretersitzung behandelt werden soll. „Man sieht, dass der erlaubte Streusand derzeit kaum etwas bringt, die Zahlen in der Notaufnahme sprechen Bände“, begründet Toralf Schnur den Antrag.
Bislang ist in Waren folgendes vorgeschrieben: „In den nach Abs. 1 übertragenen Straßenteilen sind bei Glätte nur abstumpfende Mittel zu verwenden. Die Verwendung von Asche, Sägespänen, Auftausalzen oder chemischen Auftaumitteln ist nicht zulässig. Im Ausnahmefall, also bei Vorliegen von extremen Wetterverhältnissen, ist die Verwendung von Auftausalzen und alternativen Streumaterialien (bspw. auf der Basis von Calciumchlorid und Magnesiumchlorid), insbesondere an Schulen und Kindergärten, an Krankenhäusern, im Umfeld von Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, an Brücken und Unterführungen sowie Kreisverkehren und Wegen bzw. Plätzen mit einer Steigung von mehr als 6 % möglich. Auf Fahrbahnen, deren Reinigung nicht übertragen wurde, wird zur Beseitigung von Schnee und Eisglätte vorrangig Streusand verwendet.“
Und hier der Vorschlag der UBW-Fraktion: „In den nach Abs. 1 übertragenen Straßenteilen sind bei Glätte neben der Verwendung von Streusand auch die Verwendung von Sägespänen, Auftausalzen oder weiteren chemischen Auftaumitteln (wie bspw. auf der Basis von Calciumchlorid und Magnesiumchlorid) zulässig. Die Verwendung von Asche ist nicht zulässig. Insbesondere bei tagsüber vorliegenden extremen Wetterverhältnissen sind die Bereiche der Schulen und Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, Brücken und Unterführungen, sowie Kreisverkehre und Wegen bzw. Plätze mit starken Steigungen vorrangig abzustumpfen.“
„Wir müssen den Mitarbeitern des Stadtbauhofes die Möglichkeit geben, auch andere Mittel einzusetzen, wenn sie es für nötig halten“, so Toralf Schnur von der UBW-Fraktion. Aber er gibt auch zu: „Sicher ist das für die Umwelt nicht ideal. aber wenn wir zwischen Leib und Leben der Bürger und einem Baum entscheiden müssen, entscheiden wir uns für die Menschen.“












Der Ansatz ist gut. Nur es muss wieder beraten werden wie alles in Deutschland und dann ist es zu spät.
Der deutsche Wetterdienst hat schon seit Wochenbeginn vor der „extrem Wetterlage“ gewarnt. Es wurde nicht reagiert, sondern bewusst schwere Verletzungen der Bürger in Kauf genommen. Jetzt kommt bestimmt die Klage vom NABU.
Viele Bürger haben die Wege vor ihren Häusern sehr gut geräumt !
Bei unserem Bürgermeister Herrn Möller Fehlanzeige !
Manche sind doch gleicher !
wer hat und wann die Einschränkungen beschlossen.Warum wurden Ausnahmeregelungen nicht gleich eingearbeitet.Es gibt
Zustaendigkeiten .
Das ist wirklich überfällig!
Im Ausnahmefall, also bei Vorliegen von extremen Wetterverhältnissen, […], insbesondere an Schulen …
Eine Änderung ist damit unnötig, denn bei Spiegeleis, Blitzeis oder eben dauerhaftem Eis, kann sowieso schon Salz verwendet werden. (einfach mal das Wort „insbesondere“ nachschlagen)
Nicht nur an Schulen usw. , sondern auch auf den anderen Straßen.
Einfach mal die Satzung korrekt lesen.
Die Änderung erlaubt bei jeder Witterung, also auch normaler Schneefall, eine Salzstreuung. Fände ich zu weitgehend und ist auch in anderen Städten nicht üblich.
Ich halte diesen Vorschlag der UBW- Fraktion für sehr populistisch, weil ökologische Folgen ignoriert werden , um den bequemeren Weg zu gehen .
Es ist allgemein bekannt , dass Streusalz zu Langzeitschäden im Boden, Gewässer und Infrastruktur führt und dann geht es nicht nur um unsere Bäume , sondern um unsere Gesundheit . So eine kurzsichtige Herangehensweise sollten wir angesichts bekannter ökologischer Zusammenhänge schon lange Zeit verlassen haben .
Besser wären Hinweise für die Bevölkerung , einen Splitt- Vorrat vorzuhalten , um der Pflicht der Verkehrssicherung im öffentlichen Raum nachzukommen .
…ich bitte um Hinweis, wo man Auftausalze erwerben kann, als Otto Normalverbraucher